[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_541-art-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_541","zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002\u002F475\u002FJI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005\u002F671\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0541",6953702,"Art. 18","art-18","Sanktionen gegen juristische Personen","TITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU TERRORISTISCHEN STRAFTATEN, STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG UND STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TERRORISTISCHEN AKTIVITÄTEN","Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen eine juristische Person, die gemäß Artikel 17 verantwortlich gemacht wird, wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen verhängt werden können, zu denen Geldstrafen oder nichtstrafrechtliche Geldsanktionen gehören und andere Sanktionen gehören können, wie beispielsweise\na) Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen,\nb) vorübergehendes oder ständiges Verbot der Ausübung einer kommerziellen Tätigkeit,\nc) richterliche Beaufsichtigung,\nd) richterlich angeordnete Auflösung,\ne) vorübergehende oder endgültige Schließung von Einrichtungen, die zur Begehung der Straftat genutzt wurden.","DIR_2017_541 - TITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU TERRORISTISCHEN STRAFTATEN, STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG UND STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TERRORISTISCHEN AKTIVITÄTEN - Art. 18 Sanktionen gegen juristische Personen\n\nDie Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen eine juristische Person, die gemäß Artikel 17 verantwortlich gemacht wird, wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen verhängt werden können, zu denen Geldstrafen oder nichtstrafrechtliche Geldsanktionen gehören und andere Sanktionen gehören können, wie beispielsweise\na) Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen,\nb) vorübergehendes oder ständiges Verbot der Ausübung einer kommerziellen Tätigkeit,\nc) richterliche Beaufsichtigung,\nd) richterlich angeordnete Auflösung,\ne) vorübergehende oder endgültige Schließung von Einrichtungen, die zur Begehung der Straftat genutzt wurden.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 17","Verantwortlichkeit juristischer Personen","art-17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 16","Mildernde Umstände","art-16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 15","Strafen gegen natürliche Personen","art-15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 19","Gerichtsbarkeit und Strafverfolgung","art-19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 20","Ermittlungsinstrumente und Einziehung","art-20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 21","Maßnahmen gegen eine öffentliche Aufforderung darstellende Online-Inhalte","art-21",[],false]