[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_541-art-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_541","zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002\u002F475\u002FJI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005\u002F671\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0541",6953691,"Art. 7","art-7","Durchführung einer Ausbildung für terroristische Zwecke","TITEL III STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TERRORISTISCHEN AKTIVITÄTEN","Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Unterweisung in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen beziehungsweise die Unterweisung in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren mit dem Ziel, eine in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a bis i aufgeführte Straftat zu begehen oder zu deren Begehung beizutragen, in Kenntnis der Tatsache, dass die vermittelten Fähigkeiten für diesen Zweck eingesetzt werden sollen, bei Vorliegen von Vorsatz als Straftat geahndet werden kann.","DIR_2017_541 - TITEL III STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TERRORISTISCHEN AKTIVITÄTEN - Art. 7 Durchführung einer Ausbildung für terroristische Zwecke\n\nDie Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Unterweisung in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen beziehungsweise die Unterweisung in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren mit dem Ziel, eine in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a bis i aufgeführte Straftat zu begehen oder zu deren Begehung beizutragen, in Kenntnis der Tatsache, dass die vermittelten Fähigkeiten für diesen Zweck eingesetzt werden sollen, bei Vorliegen von Vorsatz als Straftat geahndet werden kann.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 6","Anwerbung für terroristische Zwecke","art-6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 5","Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat","art-5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 4","Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung","art-4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 8","Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke","art-8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 9","Reisen für terroristische Zwecke","art-9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 10","Organisation oder sonstige Erleichterung von Reisen für terroristische Zwecke","art-10",[],false]