[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_541-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_541","zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002\u002F475\u002FJI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005\u002F671\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0541",6953668,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten gemäß der Richtlinie 2012\u002F29\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (16) und gemäß den weiteren Präzisierungen der vorliegenden Richtlinie Schutz-, Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen beschließen, die den besonderen Bedürfnissen der Opfer des Terrorismus gerecht werden. Ein Opfer des Terrorismus ist ein Opfer im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2012\u002F29\u002FEU, das heißt eine natürlich Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, soweit dies direkte Folge einer terroristischen Straftat war, erlitten hat, oder ein Familienangehöriger einer Person, deren Tod eine direkte Folge einer terroristischen Straftat ist, und der durch den Tod dieser Person eine Schädigung erlitten hat. Familienangehörige überlebender Opfer des Terrorismus im Sinne jenes Artikels haben Zugang zu den Opferunterstützungsdiensten und Schutzmaßnahmen gemäß jener Richtlinie.","DIR_2017_541 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nDie Mitgliedstaaten sollten gemäß der Richtlinie 2012\u002F29\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (16) und gemäß den weiteren Präzisierungen der vorliegenden Richtlinie Schutz-, Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen beschließen, die den besonderen Bedürfnissen der Opfer des Terrorismus gerecht werden. Ein Opfer des Terrorismus ist ein Opfer im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2012\u002F29\u002FEU, das heißt eine natürlich Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, soweit dies direkte Folge einer terroristischen Straftat war, erlitten hat, oder ein Familienangehöriger einer Person, deren Tod eine direkte Folge einer terroristischen Straftat ist, und der durch den Tod dieser Person eine Schädigung erlitten hat. Familienangehörige überlebender Opfer des Terrorismus im Sinne jenes Artikels haben Zugang zu den Opferunterstützungsdiensten und Schutzmaßnahmen gemäß jener Richtlinie.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 30","erwgr-30",[],false]