[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_541-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_541","zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002\u002F475\u002FJI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005\u002F671\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0541",6953670,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass unverzüglich nach einem Terroranschlag und so lange wie notwendig im Rahmen der nationalen Infrastrukturen für Notdienste den besonderen Bedürfnissen von Opfern des Terrorismus umfassend entsprochen wird. Zu diesem Zweck können die Mitgliedstaaten eine einzige und laufend aktualisierte Internetseite mit allen einschlägigen Informationen und ein Soforthilfezentrum für die Opfer und ihre Familienangehörigen einrichten, das psychologische erste Hilfe und emotionale Unterstützung leistet. Die diesbezüglichen Initiativen der Mitgliedstaaten sollten unterstützt werden, indem die verfügbaren Mechanismen und Ressourcen des gegenseitigen Beistands auf Unionsebene umfassend eingesetzt werden. In Bezug auf Unterstützungsdienste sollte berücksichtigt werden, dass sich die besonderen Bedürfnisse von Opfern des Terrorismus mit der Zeit weiterentwickeln können. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Unterstützungsdienste in erster Linie zumindest die emotionalen und psychologischen Bedürfnisse der schutzbedürftigsten Opfer des Terrorismus befriedigen und alle Opfer des Terrorismus über die Verfügbarkeit weiterer emotionaler und psychologischer Unterstützung einschließlich Hilfe und Beratung bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse informieren.","DIR_2017_541 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nDie Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass unverzüglich nach einem Terroranschlag und so lange wie notwendig im Rahmen der nationalen Infrastrukturen für Notdienste den besonderen Bedürfnissen von Opfern des Terrorismus umfassend entsprochen wird. Zu diesem Zweck können die Mitgliedstaaten eine einzige und laufend aktualisierte Internetseite mit allen einschlägigen Informationen und ein Soforthilfezentrum für die Opfer und ihre Familienangehörigen einrichten, das psychologische erste Hilfe und emotionale Unterstützung leistet. Die diesbezüglichen Initiativen der Mitgliedstaaten sollten unterstützt werden, indem die verfügbaren Mechanismen und Ressourcen des gegenseitigen Beistands auf Unionsebene umfassend eingesetzt werden. In Bezug auf Unterstützungsdienste sollte berücksichtigt werden, dass sich die besonderen Bedürfnisse von Opfern des Terrorismus mit der Zeit weiterentwickeln können. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Unterstützungsdienste in erster Linie zumindest die emotionalen und psychologischen Bedürfnisse der schutzbedürftigsten Opfer des Terrorismus befriedigen und alle Opfer des Terrorismus über die Verfügbarkeit weiterer emotionaler und psychologischer Unterstützung einschließlich Hilfe und Beratung bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse informieren.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 26","erwgr-26",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 32","erwgr-32",[],false]