[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_541-erwgr-31-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_541","zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002\u002F475\u002FJI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005\u002F671\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0541",6953672,"ErwGr. 31","erwgr-31",null,"Erwägungsgründe","Wie in der überarbeiteten Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus aus dem Jahr 2014 und den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Mitgliedstaaten zur Verstärkung des strafrechtlichen Vorgehens gegen zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führende Radikalisierung aus dem Jahr 2015 zum Ausdruck gebracht wird, erfordert die Verhütung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus — einschließlich der Online-Radikalisierung — einen langfristigen, proaktiven und umfassenden Ansatz. Ein derartiger Ansatz sollte Maßnahmen auf dem Gebiet der Strafjustiz sowie politische Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Inklusion und Integration sowie die Bereitstellung von wirksamen Programmen zur Deradikalisierung oder Loslösung sowie zum Ausstieg oder zur Rehabilitierung auch im Haft- und Bewährungskontext miteinander kombinieren. Die Mitgliedstaaten sollten bewährte Verfahren in Bezug auf wirksame Maßnahmen und Vorhaben auf diesem Gebiet, insbesondere hinsichtlich der ausländischen terroristischen Kämpfer sowie der Rückkehrer, austauschen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Kommission und den einschlägigen Ämtern, Agenturen und Einrichtungen der Union.","DIR_2017_541 - Erwägungsgründe - ErwGr. 31\n\nWie in der überarbeiteten Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus aus dem Jahr 2014 und den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Mitgliedstaaten zur Verstärkung des strafrechtlichen Vorgehens gegen zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führende Radikalisierung aus dem Jahr 2015 zum Ausdruck gebracht wird, erfordert die Verhütung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus — einschließlich der Online-Radikalisierung — einen langfristigen, proaktiven und umfassenden Ansatz. Ein derartiger Ansatz sollte Maßnahmen auf dem Gebiet der Strafjustiz sowie politische Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Inklusion und Integration sowie die Bereitstellung von wirksamen Programmen zur Deradikalisierung oder Loslösung sowie zum Ausstieg oder zur Rehabilitierung auch im Haft- und Bewährungskontext miteinander kombinieren. Die Mitgliedstaaten sollten bewährte Verfahren in Bezug auf wirksame Maßnahmen und Vorhaben auf diesem Gebiet, insbesondere hinsichtlich der ausländischen terroristischen Kämpfer sowie der Rückkehrer, austauschen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Kommission und den einschlägigen Ämtern, Agenturen und Einrichtungen der Union.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 28","erwgr-28",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 34","erwgr-34",[],false]