[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_828-art-14b-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_828","zur Änderung der Richtlinie 2007\u002F36\u002FEG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0828",6953835,"Art. 14b","art-14b","Maßnahmen und Sanktionen","KAPITEL Ib TRANSPARENZ BEI INSTITUTIONELLEN ANLEGERN, BEI VERMÖGENSVERWALTERN UND BEI STIMMRECHTSBERATERN","Die Mitgliedstaaten legen Regeln für Maßnahmen und Sanktionen fest, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen sind, und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass sie angewandt werden.\nDie vorgesehenen Maßnahmen und Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Regeln und diese Durchführungsmaßnahmen bis zum 10. Juni 2019 mit und melden ihr unverzüglich alle diesbezüglichen späteren Änderungen.","DIR_2017_828 - KAPITEL Ib TRANSPARENZ BEI INSTITUTIONELLEN ANLEGERN, BEI VERMÖGENSVERWALTERN UND BEI STIMMRECHTSBERATERN - Art. 14b Maßnahmen und Sanktionen\n\nDie Mitgliedstaaten legen Regeln für Maßnahmen und Sanktionen fest, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen sind, und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass sie angewandt werden.\nDie vorgesehenen Maßnahmen und Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Regeln und diese Durchführungsmaßnahmen bis zum 10. Juni 2019 mit und melden ihr unverzüglich alle diesbezüglichen späteren Änderungen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 14a","Ausschussverfahren","art-14a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 9c","Transparenz von und Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen","art-9c",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 9b","Im Vergütungsbericht anzugebende Informationen und Recht auf Abstimmung über den Vergütungsbericht","art-9b",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 2","Umsetzung","art-2",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 3","Inkrafttreten","art-3",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 4","Adressaten","art-4",[],false]