[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_828-erwgr-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_828","zur Änderung der Richtlinie 2007\u002F36\u002FEG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0828",6953765,"ErwGr. 20","erwgr-20",null,"Erwägungsgründe","Vermögensverwalter sollten den institutionellen Anleger ausreichend informieren, damit dieser beurteilen kann, ob und wie der Verwalter im besten langfristigen Interesse des Anlegers handelt und ob der Vermögensverwalter eine Strategie verfolgt, die eine effiziente Mitwirkung der Aktionäre beinhaltet. Im Grundsatz richtet sich die Beziehung zwischen dem Vermögensverwalter und dem institutionellen Anleger nach gegenseitigen vertraglichen Vereinbarungen. Allerdings ist es trotz der Tatsache, dass große institutionelle Anleger unter Umständen eine detaillierte Berichterstattung vom Vermögensverwalter anfordern können, insbesondere wenn die Vermögenswerte auf der Grundlage eines Verwaltungsmandats verwaltet werden, für kleinere und weniger erfahrene institutionelle Anleger von ausschlaggebender Bedeutung, einige rechtliche Mindestanforderungen aufzustellen, damit sie den Vermögensverwalter ordnungsgemäß beurteilen und ihn zur Rechenschaft ziehen können. Deshalb sollten Vermögensverwalter verpflichtet sein, institutionelle Anleger darüber zu informieren, wie ihre Anlagestrategie und deren Umsetzung zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung der Vermögenswerte des institutionellen Anlegers oder des Fonds beitragen. Diese Information sollte auch die mittel- und langfristigen wesentlichen Hauptrisiken abdecken, die mit den Portfolioinvestitionen verbunden sind, einschließlich Angelegenheiten der Corporate Governance sowie anderer mittel- bis langfristiger Risiken. Diese Information ist für den institutionellen Anleger unverzichtbar um zu beurteilen, ob der Vermögensverwalter eine mittel- bis langfristige Analyse der Anlagen und des Portfolios durchführt, was eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente Mitwirkung der Aktionäre ist. Da diese mittel- bis langfristigen Risiken Auswirkungen auf die Rendite der Anleger haben, kann eine wirksamere Einbeziehung dieser Angelegenheiten in die Investitionsprozesse für institutionelle Anleger von ausschlaggebender Bedeutung sein.","DIR_2017_828 - Erwägungsgründe - ErwGr. 20\n\nVermögensverwalter sollten den institutionellen Anleger ausreichend informieren, damit dieser beurteilen kann, ob und wie der Verwalter im besten langfristigen Interesse des Anlegers handelt und ob der Vermögensverwalter eine Strategie verfolgt, die eine effiziente Mitwirkung der Aktionäre beinhaltet. Im Grundsatz richtet sich die Beziehung zwischen dem Vermögensverwalter und dem institutionellen Anleger nach gegenseitigen vertraglichen Vereinbarungen. Allerdings ist es trotz der Tatsache, dass große institutionelle Anleger unter Umständen eine detaillierte Berichterstattung vom Vermögensverwalter anfordern können, insbesondere wenn die Vermögenswerte auf der Grundlage eines Verwaltungsmandats verwaltet werden, für kleinere und weniger erfahrene institutionelle Anleger von ausschlaggebender Bedeutung, einige rechtliche Mindestanforderungen aufzustellen, damit sie den Vermögensverwalter ordnungsgemäß beurteilen und ihn zur Rechenschaft ziehen können. Deshalb sollten Vermögensverwalter verpflichtet sein, institutionelle Anleger darüber zu informieren, wie ihre Anlagestrategie und deren Umsetzung zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung der Vermögenswerte des institutionellen Anlegers oder des Fonds beitragen. 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