[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_845-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_845","zur Änderung der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der indikativen Listen von Elementen, die bei der Erarbeitung von Meeresstrategien zu berücksichtigen sind","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0845",6953842,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Ergänzend zur Überprüfung des Beschlusses 2010\u002F477\u002FEU ist auch eine Überprüfung von Anhang III der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG erforderlich. Außerdem ist die Beziehung zwischen Anhang III der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG und den qualitativen Deskriptoren zur Beschreibung des guten Umweltzustands gemäß Anhang I der Richtlinie in der Richtlinie nur impliziert und ist somit nicht hinreichend klar. In einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen von 2011 (4) hat die Kommission die Beziehungen zwischen den qualitativen Deskriptoren gemäß Anhang I der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG, den Elementen gemäß Anhang III der Richtlinie sowie den Kriterien und Indikatoren gemäß dem Beschluss 2010\u002F477\u002FEU zwar erläutert, aufgrund der jeweiligen Inhalte jedoch nicht umfassend. Eine Überarbeitung von Anhang III der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG ist erforderlich, um diese Beziehungen zu präzisieren und die Umsetzung der Richtlinie zu erleichtern, um auf diese Weise eine bessere Verbindung der Ökosystembestandteile sowie der anthropogenen Belastungen und der Auswirkungen auf die Meeresumwelt mit den Deskriptoren gemäß Anhang I der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG und dem Ergebnis der Überprüfung des Beschlusses 2010\u002F477\u002FEU herzustellen.","DIR_2017_845 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nErgänzend zur Überprüfung des Beschlusses 2010\u002F477\u002FEU ist auch eine Überprüfung von Anhang III der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG erforderlich. Außerdem ist die Beziehung zwischen Anhang III der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG und den qualitativen Deskriptoren zur Beschreibung des guten Umweltzustands gemäß Anhang I der Richtlinie in der Richtlinie nur impliziert und ist somit nicht hinreichend klar. In einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen von 2011 (4) hat die Kommission die Beziehungen zwischen den qualitativen Deskriptoren gemäß Anhang I der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG, den Elementen gemäß Anhang III der Richtlinie sowie den Kriterien und Indikatoren gemäß dem Beschluss 2010\u002F477\u002FEU zwar erläutert, aufgrund der jeweiligen Inhalte jedoch nicht umfassend. Eine Überarbeitung von Anhang III der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG ist erforderlich, um diese Beziehungen zu präzisieren und die Umsetzung der Richtlinie zu erleichtern, um auf diese Weise eine bessere Verbindung der Ökosystembestandteile sowie der anthropogenen Belastungen und der Auswirkungen auf die Meeresumwelt mit den Deskriptoren gemäß Anhang I der Richtlinie 2008\u002F56\u002FEG und dem Ergebnis der Überprüfung des Beschlusses 2010\u002F477\u002FEU herzustellen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]