[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2017_898-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2017_898","zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009\u002F48\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Festlegung spezifischer Grenzwerte für in Spielzeug verwendete chemische Stoffe in Bezug auf Bisphenol A","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017L0898",6953861,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Die Untergruppe „Chemikalien“ der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug empfahl daher in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2015, dass der Gehalt an Bisphenol A in Spielzeug bei Prüfung nach den Normen EN 71-10:2005 and EN 71-11:2005 ausgehend vom Körpergewicht eines Kindes von 10 kg, einer Verweildauer des Spielzeugs im Mund von 3 Stunden pro Tag, einer in den Mund genommenen Spielzeugoberfläche von 10 cm2 und der Annahme, dass 10 % der vorläufigen TDI auf die Exposition eines Kindes gegenüber Bisphenol A aus Spielzeug entfallen, auf 0,04 mg\u002Fl (Migrationsgrenzwert) begrenzt werden sollte. Die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug unterstützte diese Empfehlung in ihrer Sitzung vom 14. Januar 2016.","DIR_2017_898 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDie Untergruppe „Chemikalien“ der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug empfahl daher in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2015, dass der Gehalt an Bisphenol A in Spielzeug bei Prüfung nach den Normen EN 71-10:2005 and EN 71-11:2005 ausgehend vom Körpergewicht eines Kindes von 10 kg, einer Verweildauer des Spielzeugs im Mund von 3 Stunden pro Tag, einer in den Mund genommenen Spielzeugoberfläche von 10 cm2 und der Annahme, dass 10 % der vorläufigen TDI auf die Exposition eines Kindes gegenüber Bisphenol A aus Spielzeug entfallen, auf 0,04 mg\u002Fl (Migrationsgrenzwert) begrenzt werden sollte. Die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug unterstützte diese Empfehlung in ihrer Sitzung vom 14. Januar 2016.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]