[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_131-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_131","zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F13\u002FEG im Einklang mit den Änderungen von 2014 des Seearbeitsübereinkommens 2006 in ihrer von der Internationalen Arbeitskonferenz am 11. Juni 2014 gebilligten Form","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0131",6953919,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Die 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens wurden von der IAK im Rahmen ihrer 103. Tagung am 11. Juni 2014 in Genf gebilligt und sind am 18. Januar 2017 in Kraft getreten. Sie betreffen die Bereitstellung eines wirksamen Systems der finanziellen Sicherheit, um die Rechte der Seeleute im Falle ihres Im-Stich-Lassens zu schützen und eine Entschädigung bei vertraglichen Forderungen aufgrund des Todes oder der Erwerbsunfähigkeit von Seeleuten infolge von Arbeitsunfällen, Krankheiten oder Gefährdungen zu gewährleisten. Sie verbessern und optimieren das bestehende System zum Schutz von Seeleuten, einschließlich der Verpflichtung, einen Nachweis des Systems der finanziellen Sicherheit an Bord der Schiffe mitzuführen und das System auf zwei neue Situationen des Im-Stich-Lassens auszuweiten. Bei diesen Situationen handelt es sich um Fälle, in denen Seeleute ohne Gewährleistung des nötigen Unterhalts und der nötigen Unterstützung zurückgelassen wurden, oder um Fälle, in denen der Reeder einseitig die Verbindung zu den Seeleuten beendet hat; darunter fällt auch die Nichtzahlung vertraglich vereinbarter Heuern für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten.","DIR_2018_131 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nDie 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens wurden von der IAK im Rahmen ihrer 103. Tagung am 11. Juni 2014 in Genf gebilligt und sind am 18. Januar 2017 in Kraft getreten. Sie betreffen die Bereitstellung eines wirksamen Systems der finanziellen Sicherheit, um die Rechte der Seeleute im Falle ihres Im-Stich-Lassens zu schützen und eine Entschädigung bei vertraglichen Forderungen aufgrund des Todes oder der Erwerbsunfähigkeit von Seeleuten infolge von Arbeitsunfällen, Krankheiten oder Gefährdungen zu gewährleisten. Sie verbessern und optimieren das bestehende System zum Schutz von Seeleuten, einschließlich der Verpflichtung, einen Nachweis des Systems der finanziellen Sicherheit an Bord der Schiffe mitzuführen und das System auf zwei neue Situationen des Im-Stich-Lassens auszuweiten. Bei diesen Situationen handelt es sich um Fälle, in denen Seeleute ohne Gewährleistung des nötigen Unterhalts und der nötigen Unterstützung zurückgelassen wurden, oder um Fälle, in denen der Reeder einseitig die Verbindung zu den Seeleuten beendet hat; darunter fällt auch die Nichtzahlung vertraglich vereinbarter Heuern für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]