[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1673-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1673","über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1673",6953968,"Art. 2","art-2","Begriffsbestimmungen",null,"Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck\n1. „kriminelle Tätigkeit“ jede Form der kriminellen Beteiligung an Straftaten, die gemäß dem nationalen Recht mit einer Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsentzug im Höchstmaß von mehr als einem Jahr oder — in Mitgliedstaaten, deren Rechtssystem ein Mindeststrafmaß für Straftaten vorsieht — mit einer Freiheitsstrafe oder einer die Freiheit beschränkenden Maßnahme im Mindestmaß von mehr als sechs Monaten geahndet werden können. In jedem Fall gelten Straftaten der nachfolgend genannten Kategorien als kriminelle Tätigkeit: a) Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und Erpressung, einschließlich der im Rahmenbeschluss 2008\u002F841\u002FJI des Rates genannten Straftaten; b) Terrorismus, einschließlich der in der Richtlinie (EU) 2017\u002F541 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) genannten Straftaten; c) Menschenhandel und Schleusung von Migranten, einschließlich der in der Richtlinie 2011\u002F36\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (10) und im Rahmenbeschluss 2002\u002F946\u002FJI des Rates (11) genannten Straftaten; d) sexuelle Ausbeutung, einschließlich der in der Richtlinie 2011\u002F93\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (12) genannten Straftaten; e) illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen, einschließlich der im Rahmenbeschluss 2004\u002F757\u002FJI des Rates (13) genannten Straftaten; f) illegaler Waffenhandel; g) illegaler Handel mit gestohlenen und sonstigen Waren; h) Korruption, einschließlich der im Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (14), und im Rahmenbeschluss 2003\u002F568\u002FJI des Rates (15) genannten Straftaten; i) Betrug, einschließlich der im Rahmenbeschluss 2001\u002F413\u002FJI des Rates (16) genannten Straftaten; j) Geldfälschung, einschließlich der in der Richtlinie 2014\u002F62\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (17) genannten Straftaten; k) Produktfälschung und Produktpiraterie; l) Umweltkriminalität, einschließlich der in der Richtlinie 2008\u002F99\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (18) oder in der Richtlinie 2009\u002F123\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (19) genannten Straftaten; m) vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung; n) Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme; o) Raub oder Diebstahl; p) Schmuggel; q) Steuerstraftaten im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern gemäß dem nationalen Recht; r) Erpressung; s) Fälschung; t) Piraterie; u) Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, einschließlich der in der Richtlinie 2014\u002F57\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (20) genannten Straftaten; v) Cyberkriminalität, einschließlich der in der Richtlinie 2013\u002F40\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (21) genannten Straftaten;\n2. „Vermögensgegenstand“ Vermögenswerte aller Art, ob körperlich oder nichtkörperlich, beweglich oder unbeweglich, materiell oder immateriell, und Rechtstitel oder Urkunden in jeder — einschließlich elektronischer oder digitaler — Form, die das Eigentumsrecht oder Rechte an solchen Vermögenswerten belegen;\n3. „juristische Person“ jedes Rechtssubjekt, das nach dem jeweils geltenden Recht Rechtspersönlichkeit besitzt, mit Ausnahme von Staaten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften in der Ausübung staatlicher Hoheitsrechte oder solcher von öffentlich-rechtlichen internationalen Organisationen.","DIR_2018_1673 - Art. 2 Begriffsbestimmungen\n\nFür die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck\n1. „kriminelle Tätigkeit“ jede Form der kriminellen Beteiligung an Straftaten, die gemäß dem nationalen Recht mit einer Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsentzug im Höchstmaß von mehr als einem Jahr oder — in Mitgliedstaaten, deren Rechtssystem ein Mindeststrafmaß für Straftaten vorsieht — mit einer Freiheitsstrafe oder einer die Freiheit beschränkenden Maßnahme im Mindestmaß von mehr als sechs Monaten geahndet werden können. In jedem Fall gelten Straftaten der nachfolgend genannten Kategorien als kriminelle Tätigkeit: a) Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und Erpressung, einschließlich der im Rahmenbeschluss 2008\u002F841\u002FJI des Rates genannten Straftaten; b) Terrorismus, einschließlich der in der Richtlinie (EU) 2017\u002F541 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) genannten Straftaten; c) Menschenhandel und Schleusung von Migranten, einschließlich der in der Richtlinie 2011\u002F36\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (10) und im Rahmenbeschluss 2002\u002F946\u002FJI des Rates (11) genannten Straftaten; d) sexuelle Ausbeutung, einschließlich der in der Richtlinie 2011\u002F93\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (12) genannten Straftaten; e) illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen, einschließlich der im Rahmenbeschluss 2004\u002F757\u002FJI des Rates (13) genannten Straftaten; f) illegaler Waffenhandel; g) illegaler Handel mit gestohlenen und sonstigen Waren; h) Korruption, einschließlich der im Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (14), und im Rahmenbeschluss 2003\u002F568\u002FJI des Rates (15) genannten Straftaten; i) Betrug, einschließlich der im Rahmenbeschluss 2001\u002F413\u002FJI des Rates (16) genannten Straftaten; j) Geldfälschung, einschließlich der in der Richtlinie 2014\u002F62\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (17) genannten Straftaten; k) Produktfälschung und Produktpiraterie; l) Umweltkriminalität, einschließlich der in der Richtlinie 2008\u002F99\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (18) oder in der Richtlinie 2009\u002F123\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (19) genannten Straftaten; m) vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung; n) Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme; o) Raub oder Diebstahl; p) Schmuggel; q) Steuerstraftaten im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern gemäß dem nationalen Recht; r) Erpressung; s) Fälschung; t) Piraterie; u) Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, einschließlich der in der Richtlinie 2014\u002F57\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (20) genannten Straftaten; v) Cyberkriminalität, einschließlich der in der Richtlinie 2013\u002F40\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (21) genannten Straftaten;\n2. „Vermögensgegenstand“ Vermögenswerte aller Art, ob körperlich oder nichtkörperlich, beweglich oder unbeweglich, materiell oder immateriell, und Rechtstitel oder Urkunden in jeder — einschließlich elektronischer oder digitaler — Form, die das Eigentumsrecht oder Rechte an solchen Vermögenswerten belegen;\n3. „juristische Person“ jedes Rechtssubjekt, das nach dem jeweils geltenden Recht Rechtspersönlichkeit besitzt, mit Ausnahme von Staaten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften in der Ausübung staatlicher Hoheitsrechte oder solcher von öffentlich-rechtlichen internationalen Organisationen.",{},[23,27,30],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 1","Gegenstand und Anwendungsbereich","art-1",{"norm_key":28,"title":18,"slug":29},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":31,"title":18,"slug":32},"ErwGr. 23","erwgr-23",[34,38,42],{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"Art. 3","Straftatbestände der Geldwäsche","art-3",{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"Art. 4","Beihilfe, Anstiftung und Versuch","art-4",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"Art. 5","Strafen für natürliche Personen","art-5",[],false]