[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1673-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1673","über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1673",6953947,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die Definition der kriminellen Tätigkeiten, die Vortaten zur Geldwäsche darstellen, sollte in allen Mitgliedstaaten hinreichend einheitlich sein. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle Straftaten, die mit Freiheitsstrafe in einer in dieser Richtlinie festgelegten Höhe geahndet werden, als Vortaten zur Geldwäsche eingestuft werden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten innerhalb jeder in dieser Richtlinie festgelegten Kategorie von Straftaten eine Reihe von Straftaten erfassen, soweit das nicht bereits durch die Anwendung der Mindeststrafmaße erfolgt. Dabei sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein zu entscheiden, wie sie das Spektrum von Straftaten in der jeweiligen Kategorie abgrenzen. Wenn eine Kategorie von Straftaten wie Terrorismus oder Umweltstraftaten Straftaten umfasst, die in Rechtsakten der Union aufgeführt sind, sollte in dieser Richtlinie auf diese Rechtsakte verwiesen werden. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch die in diesen Rechtsakten genannten Straftaten als Vortat zur Geldwäsche einstufen. Jede strafbare Beteiligung an der Begehung einer Vortat, die nach nationalem Recht unter Strafe gestellt ist, sollte für die Zwecke dieser Richtlinie ebenfalls als kriminelle Tätigkeit gelten. Können die Mitgliedstaaten nach dem Unionsrecht andere Sanktionen als strafrechtliche Sanktionen vorsehen, sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichten, die Straftaten in diesen Fällen als Vortaten für die Zwecke dieser Richtlinie zu bestimmen.","DIR_2018_1673 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie Definition der kriminellen Tätigkeiten, die Vortaten zur Geldwäsche darstellen, sollte in allen Mitgliedstaaten hinreichend einheitlich sein. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle Straftaten, die mit Freiheitsstrafe in einer in dieser Richtlinie festgelegten Höhe geahndet werden, als Vortaten zur Geldwäsche eingestuft werden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten innerhalb jeder in dieser Richtlinie festgelegten Kategorie von Straftaten eine Reihe von Straftaten erfassen, soweit das nicht bereits durch die Anwendung der Mindeststrafmaße erfolgt. Dabei sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein zu entscheiden, wie sie das Spektrum von Straftaten in der jeweiligen Kategorie abgrenzen. Wenn eine Kategorie von Straftaten wie Terrorismus oder Umweltstraftaten Straftaten umfasst, die in Rechtsakten der Union aufgeführt sind, sollte in dieser Richtlinie auf diese Rechtsakte verwiesen werden. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch die in diesen Rechtsakten genannten Straftaten als Vortat zur Geldwäsche einstufen. Jede strafbare Beteiligung an der Begehung einer Vortat, die nach nationalem Recht unter Strafe gestellt ist, sollte für die Zwecke dieser Richtlinie ebenfalls als kriminelle Tätigkeit gelten. Können die Mitgliedstaaten nach dem Unionsrecht andere Sanktionen als strafrechtliche Sanktionen vorsehen, sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichten, die Straftaten in diesen Fällen als Vortaten für die Zwecke dieser Richtlinie zu bestimmen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]