[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-159-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954298,"ErwGr. 159","erwgr-159",null,"Erwägungsgründe","Wettbewerbsregeln allein genügen möglicherweise nicht immer, um im Zeitalter des digitalen Fernsehens kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus sicherzustellen. Verpflichtungen sollten aufgrund der technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen regelmäßig von einem Mitgliedstaat für seinen einzelstaatlichen Markt überprüft werden, um einen Zugang zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu gewährleisten und um insbesondere festzustellen, ob es angemessen ist, sie so weit auf EPG und API auszudehnen, wie es erforderlich ist, um für die Endnutzer die Zugänglichkeit bestimmter digitaler Hörfunk- und Fernsehdienste sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten die digitalen Hörfunk- und Fernsehdienste festlegen können, zu denen dem Endnutzer durch die von ihnen für erforderlich erachteten Rechts- und Verwaltungsvorschriften Zugang zu gewährleisten ist.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 159\n\nWettbewerbsregeln allein genügen möglicherweise nicht immer, um im Zeitalter des digitalen Fernsehens kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus sicherzustellen. Verpflichtungen sollten aufgrund der technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen regelmäßig von einem Mitgliedstaat für seinen einzelstaatlichen Markt überprüft werden, um einen Zugang zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu gewährleisten und um insbesondere festzustellen, ob es angemessen ist, sie so weit auf EPG und API auszudehnen, wie es erforderlich ist, um für die Endnutzer die Zugänglichkeit bestimmter digitaler Hörfunk- und Fernsehdienste sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten die digitalen Hörfunk- und Fernsehdienste festlegen können, zu denen dem Endnutzer durch die von ihnen für erforderlich erachteten Rechts- und Verwaltungsvorschriften Zugang zu gewährleisten ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 158","erwgr-158",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 157","erwgr-157",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 156","erwgr-156",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 160","erwgr-160",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 161","erwgr-161",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 162","erwgr-162",[],false]