[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-190-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954329,"ErwGr. 190","erwgr-190",null,"Erwägungsgründe","In Märkten, in denen künftig von einer steigenden Zahl von Zugangsnetzen auszugehen ist, werden Endnutzer aufgrund des infrastrukturbasieren Wettbewerbs voraussichtlich in größerem Maße von Verbesserungen der Netzqualität profitieren als in Märkten, in denen weiterhin nur ein Netz zur Verfügung steht. Die Angemessenheit des Wettbewerbs in Bezug auf andere Parameter, wie Preise und Auswahl, wird voraussichtlich von dem nationalen und lokalen Wettbewerbsumfeld abhängen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Wettbewerbs in Bezug auf solche Parameter sowie der Notwendigkeit eines regulatorischen Eingreifens sollten die nationalen Regulierungsbehörden auch berücksichtigen, ob der Zugang zu Vorleistungsprodukten für interessierte Unternehmen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen angeboten wird, die nachhaltige wettbewerbliche Marktergebnisse für Endnutzer ermöglichen. Auf Märkten, die sich durch einen nachhaltigen und wirksamen infrastrukturbasierten Wettbewerb auszeichnen, dürfte die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichen.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 190\n\nIn Märkten, in denen künftig von einer steigenden Zahl von Zugangsnetzen auszugehen ist, werden Endnutzer aufgrund des infrastrukturbasieren Wettbewerbs voraussichtlich in größerem Maße von Verbesserungen der Netzqualität profitieren als in Märkten, in denen weiterhin nur ein Netz zur Verfügung steht. Die Angemessenheit des Wettbewerbs in Bezug auf andere Parameter, wie Preise und Auswahl, wird voraussichtlich von dem nationalen und lokalen Wettbewerbsumfeld abhängen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Wettbewerbs in Bezug auf solche Parameter sowie der Notwendigkeit eines regulatorischen Eingreifens sollten die nationalen Regulierungsbehörden auch berücksichtigen, ob der Zugang zu Vorleistungsprodukten für interessierte Unternehmen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen angeboten wird, die nachhaltige wettbewerbliche Marktergebnisse für Endnutzer ermöglichen. Auf Märkten, die sich durch einen nachhaltigen und wirksamen infrastrukturbasierten Wettbewerb auszeichnen, dürfte die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 189","erwgr-189",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 188","erwgr-188",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 187","erwgr-187",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 191","erwgr-191",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 192","erwgr-192",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 193","erwgr-193",[],false]