[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-206-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954345,"ErwGr. 206","erwgr-206",null,"Erwägungsgründe","Die nationalen Regulierungsbehörden sollten die Verpflichtungszusagen für einen bestimmten Zeitraum, der den Zeitraum, für den sie angeboten werden, nicht überschreiten sollte, ganz oder teilweise für bindend erklären können, nachdem sie im Wege einer öffentlichen Konsultation der interessierten Kreise eine Marktprüfung durchgeführt haben. Wenn die Verpflichtungszusagen für bindend erklärt wurden, sollte die nationale Regulierungsbehörde die Folgen dieser Entscheidung in ihrer Marktanalyse prüfen und sie bei der Wahl der geeignetsten regulatorischen Maßnahmen berücksichtigen. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten die abgegebenen Verpflichtungszusagen aus einer vorausschauenden Perspektive der Nachhaltigkeit, insbesondere bei der Festlegung der Geltungsdauer, prüfen und berücksichtigen, welche Bedeutung die interessierten Kreise stabilen und vorhersehbaren Marktbedingungen bei der öffentlichen Konsultation beigemessen haben. Bindende Verpflichtungszusagen im Zusammenhang mit einer freiwilligen Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen, das als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf einem oder mehreren relevanten Märkten eingestuft wurde, können die Vorhersagbarkeit und Transparenz erhöhen, da der Prozess der Umsetzung der geplanten Trennung dargelegt wird, z. B. indem ein Zeitplan für die Umsetzung einschließlich genauer Meilensteine und voraussichtlicher Folgen im Falle einer Nichteinhaltung der Meilensteine vorgelegt wird.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 206\n\nDie nationalen Regulierungsbehörden sollten die Verpflichtungszusagen für einen bestimmten Zeitraum, der den Zeitraum, für den sie angeboten werden, nicht überschreiten sollte, ganz oder teilweise für bindend erklären können, nachdem sie im Wege einer öffentlichen Konsultation der interessierten Kreise eine Marktprüfung durchgeführt haben. Wenn die Verpflichtungszusagen für bindend erklärt wurden, sollte die nationale Regulierungsbehörde die Folgen dieser Entscheidung in ihrer Marktanalyse prüfen und sie bei der Wahl der geeignetsten regulatorischen Maßnahmen berücksichtigen. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten die abgegebenen Verpflichtungszusagen aus einer vorausschauenden Perspektive der Nachhaltigkeit, insbesondere bei der Festlegung der Geltungsdauer, prüfen und berücksichtigen, welche Bedeutung die interessierten Kreise stabilen und vorhersehbaren Marktbedingungen bei der öffentlichen Konsultation beigemessen haben. Bindende Verpflichtungszusagen im Zusammenhang mit einer freiwilligen Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen, das als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf einem oder mehreren relevanten Märkten eingestuft wurde, können die Vorhersagbarkeit und Transparenz erhöhen, da der Prozess der Umsetzung der geplanten Trennung dargelegt wird, z. B. indem ein Zeitplan für die Umsetzung einschließlich genauer Meilensteine und voraussichtlicher Folgen im Falle einer Nichteinhaltung der Meilensteine vorgelegt wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 205","erwgr-205",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 204","erwgr-204",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 203","erwgr-203",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 207","erwgr-207",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 208","erwgr-208",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 209","erwgr-209",[],false]