[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-235-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954374,"ErwGr. 235","erwgr-235",null,"Erwägungsgründe","Um Stabilität zu gewährleisten und einen allmählichen Übergang zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, weiterhin für die Bereitstellung anderer Universaldienstverpflichtungen in ihrem Hoheitsgebiet zu sorgen, bei denen es sich weder um angemessene Breitbandinternetzugangsdienste noch Sprachkommunikationsdienste an einem festen Standort handelt und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie unter ihre Universaldienstverpflichtungen im Rahmen der Richtlinie 2002\u002F22\u002FEG fallen, wenn die Dienste bzw. vergleichbaren Dienste unter normalen wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht zur Verfügung stehen. Die Gestattung der weiteren Bereitstellung — soweit das Bedürfnis hierfür dargelegt ist — von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen, für deren Nutzung Münzen, Kredit- oder Abbuchungskarten oder Guthabenkarten, auch solche mit Einwahlcodes, verwendet werden können, von Teilnehmerverzeichnissen und von Verzeichnisauskunftsdiensten im Rahmen der Universaldienstregelungen würde den Mitgliedstaaten den erforderlichen Spielraum geben, um die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen. Dazu kann die Bereitstellung von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen an den wichtigsten Einreisestellen des Landes, wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Busbahnhöfen, sowie an Orten, die von Personen in Notfällen aufgesucht werden, wie Krankenhäusern, Polizeiwachen und Notfallbereichen an Autobahnen, gehören, um die vertretbaren Bedürfnisse von Endnutzern, einschließlich insbesondere Endnutzer mit Behinderungen, zu erfüllen.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 235\n\nUm Stabilität zu gewährleisten und einen allmählichen Übergang zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, weiterhin für die Bereitstellung anderer Universaldienstverpflichtungen in ihrem Hoheitsgebiet zu sorgen, bei denen es sich weder um angemessene Breitbandinternetzugangsdienste noch Sprachkommunikationsdienste an einem festen Standort handelt und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie unter ihre Universaldienstverpflichtungen im Rahmen der Richtlinie 2002\u002F22\u002FEG fallen, wenn die Dienste bzw. vergleichbaren Dienste unter normalen wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht zur Verfügung stehen. Die Gestattung der weiteren Bereitstellung — soweit das Bedürfnis hierfür dargelegt ist — von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen, für deren Nutzung Münzen, Kredit- oder Abbuchungskarten oder Guthabenkarten, auch solche mit Einwahlcodes, verwendet werden können, von Teilnehmerverzeichnissen und von Verzeichnisauskunftsdiensten im Rahmen der Universaldienstregelungen würde den Mitgliedstaaten den erforderlichen Spielraum geben, um die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen. Dazu kann die Bereitstellung von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen an den wichtigsten Einreisestellen des Landes, wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Busbahnhöfen, sowie an Orten, die von Personen in Notfällen aufgesucht werden, wie Krankenhäusern, Polizeiwachen und Notfallbereichen an Autobahnen, gehören, um die vertretbaren Bedürfnisse von Endnutzern, einschließlich insbesondere Endnutzer mit Behinderungen, zu erfüllen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 234","erwgr-234",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 233","erwgr-233",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 232","erwgr-232",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 236","erwgr-236",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 237","erwgr-237",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 238","erwgr-238",[],false]