[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-237-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954376,"ErwGr. 237","erwgr-237",null,"Erwägungsgründe","Außer in Fällen wiederholter verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung von Rechnungen sollten zu erschwinglichen Tarifen berechtigte Verbraucher, solange die Streitigkeit nicht beigelegt ist, vor der sofortigen Trennung vom Netz aufgrund von Zahlungsverzug geschützt sein und, insbesondere im Fall strittiger hoher Rechnungen für Mehrwertdienste, weiterhin Zugang zu wesentlichen Sprachkommunikationsdiensten und einem von den Mitgliedstaaten definierten Internetzugang in Mindestdienstqualität haben. Die Mitgliedstaaten sollten die weitere Gewährung des Zugangs davon abhängig machen können, dass der Teilnehmer weiterhin die Mietentgelte für die Leitung oder die Gebühr für den grundlegenden Internetzugang zahlt.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 237\n\nAußer in Fällen wiederholter verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung von Rechnungen sollten zu erschwinglichen Tarifen berechtigte Verbraucher, solange die Streitigkeit nicht beigelegt ist, vor der sofortigen Trennung vom Netz aufgrund von Zahlungsverzug geschützt sein und, insbesondere im Fall strittiger hoher Rechnungen für Mehrwertdienste, weiterhin Zugang zu wesentlichen Sprachkommunikationsdiensten und einem von den Mitgliedstaaten definierten Internetzugang in Mindestdienstqualität haben. Die Mitgliedstaaten sollten die weitere Gewährung des Zugangs davon abhängig machen können, dass der Teilnehmer weiterhin die Mietentgelte für die Leitung oder die Gebühr für den grundlegenden Internetzugang zahlt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 236","erwgr-236",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 235","erwgr-235",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 234","erwgr-234",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 238","erwgr-238",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 239","erwgr-239",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 240","erwgr-240",[],false]