[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-250-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954389,"ErwGr. 250","erwgr-250",null,"Erwägungsgründe","Der Zugang zu Nummerierungsressourcen nach transparenten, objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für den Wettbewerb im Bereich der elektronischen Kommunikation. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Nummern für verschiedene Dienste des Internets der Dinge sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, anderen Unternehmen als Anbietern elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste Nutzungsrechte für Nummerierungsressourcen zu erteilen. Alle Bestandteile der nationalen Nummerierungspläne einschließlich der zur Netzadressierung verwendeten Point-Codes (zur Kennzeichnung von Knoten im Wählnetz) sollten von den nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden verwaltet werden. Sofern zur Unterstützung der Entwicklung europaweiter Dienste oder grenzüberschreitender Dienste, insbesondere neuer auf die Maschine-Maschine-Kommunikation gestützter Dienste wie vernetzte Fahrzeuge, eine Harmonisierung der Nummerierungsressourcen in der Union erforderlich ist und die Nachfrage mit den vorhandenen eingerichteten Nummerierungsressourcen nicht gedeckt werden konnte, kann die Kommission mit der Unterstützung des GEREK Umsetzungsmaßnahmen ergreifen.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 250\n\nDer Zugang zu Nummerierungsressourcen nach transparenten, objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für den Wettbewerb im Bereich der elektronischen Kommunikation. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Nummern für verschiedene Dienste des Internets der Dinge sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, anderen Unternehmen als Anbietern elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste Nutzungsrechte für Nummerierungsressourcen zu erteilen. Alle Bestandteile der nationalen Nummerierungspläne einschließlich der zur Netzadressierung verwendeten Point-Codes (zur Kennzeichnung von Knoten im Wählnetz) sollten von den nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden verwaltet werden. Sofern zur Unterstützung der Entwicklung europaweiter Dienste oder grenzüberschreitender Dienste, insbesondere neuer auf die Maschine-Maschine-Kommunikation gestützter Dienste wie vernetzte Fahrzeuge, eine Harmonisierung der Nummerierungsressourcen in der Union erforderlich ist und die Nachfrage mit den vorhandenen eingerichteten Nummerierungsressourcen nicht gedeckt werden konnte, kann die Kommission mit der Unterstützung des GEREK Umsetzungsmaßnahmen ergreifen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 249","erwgr-249",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 248","erwgr-248",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 247","erwgr-247",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 251","erwgr-251",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 252","erwgr-252",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 253","erwgr-253",[],false]