[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-267-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954406,"ErwGr. 267","erwgr-267",null,"Erwägungsgründe","Unabhängige Vergleichswerkzeuge, wie z. B. Websites, sind ein wirksames Mittel, mit dessen Hilfe Endnutzer das Leistungsangebot von unterschiedlichen Unternehmen, die Internetzugangsdienste und interpersonelle Kommunikationsdienste anbieten, einschätzen können und neutrale Informationen, insbesondere durch den Vergleich von Entgelten, Tarifen und Qualitätsparametern an einem Ort, erhalten können, sofern die betreffenden Dienste gegen wiederkehrende oder verbrauchsabhängige direkte Geldzahlungen erbracht werden. Solche Werkzeuge sollten unabhängig vom Diensteanbieter betrieben werden, wobei kein Diensteanbieter bei den Suchergebnissen bevorzugt werden sollte. Solche Werkzeuge sollten dazu dienen, Informationen zur Verfügung zu stellen, die zugleich klar, prägnant, vollständig und umfassend sind. Sie sollten auch darauf abzielen, ein möglichst breites Angebotsspektrum zu erfassen, um einen repräsentativen Überblick zu geben und einen wesentlichen Teil des Marktes abzudecken. Die in solchen Werkzeugen zur Verfügung gestellten Informationen sollten vertrauenswürdig, unparteiisch und transparent sein. Die Endnutzer sollten ferner über die Existenz solcher Werkzeuge informiert werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Endnutzer freien Zugang zu mindestens einem solchen Werkzeug in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet haben. Gibt es in einem Mitgliedstaat nur ein einziges solches Werkzeug und stellt dieses seinen Betrieb ein oder erfüllt die Qualitätskriterien nicht mehr, so sollte der Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die Endnutzer innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf nationaler Ebene Zugang zu einem neuen Vergleichswerkzeug erhalten.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 267\n\nUnabhängige Vergleichswerkzeuge, wie z. B. Websites, sind ein wirksames Mittel, mit dessen Hilfe Endnutzer das Leistungsangebot von unterschiedlichen Unternehmen, die Internetzugangsdienste und interpersonelle Kommunikationsdienste anbieten, einschätzen können und neutrale Informationen, insbesondere durch den Vergleich von Entgelten, Tarifen und Qualitätsparametern an einem Ort, erhalten können, sofern die betreffenden Dienste gegen wiederkehrende oder verbrauchsabhängige direkte Geldzahlungen erbracht werden. Solche Werkzeuge sollten unabhängig vom Diensteanbieter betrieben werden, wobei kein Diensteanbieter bei den Suchergebnissen bevorzugt werden sollte. Solche Werkzeuge sollten dazu dienen, Informationen zur Verfügung zu stellen, die zugleich klar, prägnant, vollständig und umfassend sind. Sie sollten auch darauf abzielen, ein möglichst breites Angebotsspektrum zu erfassen, um einen repräsentativen Überblick zu geben und einen wesentlichen Teil des Marktes abzudecken. Die in solchen Werkzeugen zur Verfügung gestellten Informationen sollten vertrauenswürdig, unparteiisch und transparent sein. Die Endnutzer sollten ferner über die Existenz solcher Werkzeuge informiert werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Endnutzer freien Zugang zu mindestens einem solchen Werkzeug in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet haben. Gibt es in einem Mitgliedstaat nur ein einziges solches Werkzeug und stellt dieses seinen Betrieb ein oder erfüllt die Qualitätskriterien nicht mehr, so sollte der Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die Endnutzer innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf nationaler Ebene Zugang zu einem neuen Vergleichswerkzeug erhalten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 266","erwgr-266",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 265","erwgr-265",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 264","erwgr-264",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 268","erwgr-268",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 269","erwgr-269",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 270","erwgr-270",[],false]