[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-315-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954454,"ErwGr. 315","erwgr-315",null,"Erwägungsgründe","Um Marktentwicklungen sowie gesellschaftliche und technische Entwicklungen einschließlich der Entwicklung technischer Normen berücksichtigen, den Gefahren für die Sicherheit von Netzen und Diensten begegnen und den effektiven Zugang zu Notdiensten über Notrufe gewährleisten zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Festlegung eines unionsweiten einheitlichen Zustellungshöchstentgelts auf den Fest- und Mobilfunkmärkten, dem Ergreifen von Maßnahmen im Zusammenhang mit Notrufen in der Union und der Anpassung der Anhänge dieser Richtlinie zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, und dass diese Konsultationen mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung (40) niedergelegt wurden. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 315\n\nUm Marktentwicklungen sowie gesellschaftliche und technische Entwicklungen einschließlich der Entwicklung technischer Normen berücksichtigen, den Gefahren für die Sicherheit von Netzen und Diensten begegnen und den effektiven Zugang zu Notdiensten über Notrufe gewährleisten zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Festlegung eines unionsweiten einheitlichen Zustellungshöchstentgelts auf den Fest- und Mobilfunkmärkten, dem Ergreifen von Maßnahmen im Zusammenhang mit Notrufen in der Union und der Anpassung der Anhänge dieser Richtlinie zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, und dass diese Konsultationen mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung (40) niedergelegt wurden. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 314","erwgr-314",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 313","erwgr-313",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 312","erwgr-312",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 316","erwgr-316",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 317","erwgr-317",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 318","erwgr-318",[],false]