[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-319-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954458,"ErwGr. 319","erwgr-319",null,"Erwägungsgründe","Bei ihrer Überprüfung der Funktionsweise dieser Richtlinie sollte die Kommission bewerten, ob angesichts der Marktentwicklung sowie im Interesse sowohl des Wettbewerbs als auch des Verbraucherschutzes weiterhin eine Notwendigkeit für Vorschriften zur sektorspezifischen Vorabregulierung besteht oder ob diese Vorschriften angepasst oder aufgehoben werden sollten. Da mit dieser Richtlinie neuartige Konzepte in die Regulierung des Sektors der elektronischen Kommunikation aufgenommen werden, so z. B. die Möglichkeit der Ausweitung der Anwendung symmetrischer Verpflichtungen, die sich den ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkt hinaus erstrecken, und die regulatorische Behandlung von Ko-Investitionen, sollte der Bewertung ihres Funktionierens besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 319\n\nBei ihrer Überprüfung der Funktionsweise dieser Richtlinie sollte die Kommission bewerten, ob angesichts der Marktentwicklung sowie im Interesse sowohl des Wettbewerbs als auch des Verbraucherschutzes weiterhin eine Notwendigkeit für Vorschriften zur sektorspezifischen Vorabregulierung besteht oder ob diese Vorschriften angepasst oder aufgehoben werden sollten. Da mit dieser Richtlinie neuartige Konzepte in die Regulierung des Sektors der elektronischen Kommunikation aufgenommen werden, so z. B. die Möglichkeit der Ausweitung der Anwendung symmetrischer Verpflichtungen, die sich den ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkt hinaus erstrecken, und die regulatorische Behandlung von Ko-Investitionen, sollte der Bewertung ihres Funktionierens besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 318","erwgr-318",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 317","erwgr-317",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 316","erwgr-316",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 320","erwgr-320",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 321","erwgr-321",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 322","erwgr-322",[],false]