[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-62-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954201,"ErwGr. 62","erwgr-62",null,"Erwägungsgründe","Bei den Breitbandnetzen für elektronische Kommunikation herrscht hinsichtlich der Technologie, Topologie, des genutzten Mediums und der Eigentumsverhältnisse eine zunehmende Vielfalt. Daher müssen Regulierungseingriffe auf detaillierten Informationen in Bezug auf den Netzausbau beruhen, um wirksam zu sein und die Bereiche, in denen ein Eingreifen nötig ist, gezielt angehen zu können. Diese Informationen sind von entscheidender Bedeutung, wenn Investitionen gefördert, die Netzanbindung in der gesamten Union verbessert und allen einschlägigen Behörden und den Bürgern Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen. Sie sollten Erhebungen sowohl zum Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität als auch zur umfassenden Modernisierung oder Erweiterung bestehender Kupfer- und sonstiger Netze enthalten, die möglicherweise nicht in jeder Hinsicht mit den Leistungsmerkmalen von Netzen mit sehr hoher Kapazität übereinstimmen (z. B. Ausbau des Glasfasernetzes bis zum Verteilerkasten, gekoppelt mit aktiven Technologien wie dem Vectoring). Die einschlägigen Vorausschauen sollten sich auf Zeiträume von bis zu drei Jahren erstrecken. Der Detailgrad und die Gebietsgranularität der von den zuständigen Behörden erhobenen Informationen sollten dem spezifischen regulatorischen Ziel entsprechen und dem Regulierungszweck, dem sie dienen, angemessen sein. Daher wird sich die Größe der Gebietseinheiten in Abhängigkeit von den Regulierungserfordernissen unter den spezifischen nationalen Gegebenheiten und von der Verfügbarkeit lokaler Daten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden. Die Ebene 3 der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) wird voraussichtlich als Gebietseinheit unter den meisten Umständen nicht hinreichend klein sein. Die nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden sollten den GEREK-Leitlinien über bewährte Verfahren zur Bewältigung einer solchen Aufgabe folgen; diese Leitlinien können auf der bestehenden Erfahrung der nationalen Regulierungsbehörden und\u002Foder anderen zuständigen Behörden bei der geografischen Erhebung des Netzausbaus aufbauen. Die zuständigen Behörden sollten den Endnutzern unbeschadet der Vorschriften über das Geschäftsgeheimnis die in diesem Rahmen erhobenen Daten in einem offenen Format gemäß der Richtlinie 2003\u002F98\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (25) unmittelbar und ohne Einschränkungen in Bezug auf die Weiterverwendung zur Verfügung stellen, sofern diese Informationen noch nicht auf dem Markt verfügbar sind, und ihnen Instrumente für die Dienstqualität zur Verfügung stellen, um sie besser über die verfügbaren Netzanbindungsdienste zu informieren. Bei der Erhebung dieser Informationen sollten alle betroffenen Behörden dem Grundsatz der Vertraulichkeit Rechnung tragen und sicherstellen, dass den Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile entstehen.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 62\n\nBei den Breitbandnetzen für elektronische Kommunikation herrscht hinsichtlich der Technologie, Topologie, des genutzten Mediums und der Eigentumsverhältnisse eine zunehmende Vielfalt. Daher müssen Regulierungseingriffe auf detaillierten Informationen in Bezug auf den Netzausbau beruhen, um wirksam zu sein und die Bereiche, in denen ein Eingreifen nötig ist, gezielt angehen zu können. Diese Informationen sind von entscheidender Bedeutung, wenn Investitionen gefördert, die Netzanbindung in der gesamten Union verbessert und allen einschlägigen Behörden und den Bürgern Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen. Sie sollten Erhebungen sowohl zum Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität als auch zur umfassenden Modernisierung oder Erweiterung bestehender Kupfer- und sonstiger Netze enthalten, die möglicherweise nicht in jeder Hinsicht mit den Leistungsmerkmalen von Netzen mit sehr hoher Kapazität übereinstimmen (z. B. Ausbau des Glasfasernetzes bis zum Verteilerkasten, gekoppelt mit aktiven Technologien wie dem Vectoring). Die einschlägigen Vorausschauen sollten sich auf Zeiträume von bis zu drei Jahren erstrecken. Der Detailgrad und die Gebietsgranularität der von den zuständigen Behörden erhobenen Informationen sollten dem spezifischen regulatorischen Ziel entsprechen und dem Regulierungszweck, dem sie dienen, angemessen sein. Daher wird sich die Größe der Gebietseinheiten in Abhängigkeit von den Regulierungserfordernissen unter den spezifischen nationalen Gegebenheiten und von der Verfügbarkeit lokaler Daten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden. Die Ebene 3 der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) wird voraussichtlich als Gebietseinheit unter den meisten Umständen nicht hinreichend klein sein. Die nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden sollten den GEREK-Leitlinien über bewährte Verfahren zur Bewältigung einer solchen Aufgabe folgen; diese Leitlinien können auf der bestehenden Erfahrung der nationalen Regulierungsbehörden und\u002Foder anderen zuständigen Behörden bei der geografischen Erhebung des Netzausbaus aufbauen. 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