[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-95-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954234,"ErwGr. 95","erwgr-95",null,"Erwägungsgründe","Angesichts der wachsenden Bedeutung nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste ist es erforderlich sicherzustellen, dass auch für sie angemessene Sicherheitsanforderungen entsprechend ihrer spezifischen Art und wirtschaftlichen Bedeutung gelten. Die Anbieter solcher Dienste sollten daher auch ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das dem bestehenden Risiko angemessen ist. Da die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste üblicherweise keine tatsächliche Kontrolle über die Signalübertragung über Netze ausüben, kann das Risiko für solche Dienste in gewisser Hinsicht als geringer erachtet werden als für herkömmliche elektronische Kommunikationsdienste. Wenn dies auf der Grundlage der tatsächlichen Bewertung der bestehenden Sicherheitsrisiken gerechtfertigt ist, sollten die Maßnahmen von Anbietern nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste daher weniger strikt sein. Derselbe Ansatz sollte sinngemäß auch für interpersonelle Kommunikationsdienste gelten, die Nummern nutzen und die keine tatsächliche Kontrolle über die Signalübertragung ausüben.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 95\n\nAngesichts der wachsenden Bedeutung nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste ist es erforderlich sicherzustellen, dass auch für sie angemessene Sicherheitsanforderungen entsprechend ihrer spezifischen Art und wirtschaftlichen Bedeutung gelten. Die Anbieter solcher Dienste sollten daher auch ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das dem bestehenden Risiko angemessen ist. Da die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste üblicherweise keine tatsächliche Kontrolle über die Signalübertragung über Netze ausüben, kann das Risiko für solche Dienste in gewisser Hinsicht als geringer erachtet werden als für herkömmliche elektronische Kommunikationsdienste. Wenn dies auf der Grundlage der tatsächlichen Bewertung der bestehenden Sicherheitsrisiken gerechtfertigt ist, sollten die Maßnahmen von Anbietern nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste daher weniger strikt sein. Derselbe Ansatz sollte sinngemäß auch für interpersonelle Kommunikationsdienste gelten, die Nummern nutzen und die keine tatsächliche Kontrolle über die Signalübertragung ausüben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 93","erwgr-93",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 92","erwgr-92",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 96","erwgr-96",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 97","erwgr-97",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 98","erwgr-98",[],false]