[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-96-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954235,"ErwGr. 96","erwgr-96",null,"Erwägungsgründe","Die Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sollten die Nutzer über besondere und erhebliche Sicherheitsbedrohungen und über Maßnahmen zum Schutz von Kommunikationsinhalten, die sie treffen können, informieren, z. B. den Einsatz spezieller Software oder von Verschlüsselungsverfahren. Die Verpflichtung zur Information der Nutzer über solche Bedrohungen sollte einen Diensteanbieter nicht von der Pflicht befreien, auf eigene Kosten angemessene Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um jedwede Sicherheitsbedrohung zu beheben und das normale Sicherheitsniveau des Dienstes wiederherzustellen. Die Bereitstellung solcher Informationen über Sicherheitsbedrohungen sollte für die Nutzer kostenlos sein.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 96\n\nDie Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sollten die Nutzer über besondere und erhebliche Sicherheitsbedrohungen und über Maßnahmen zum Schutz von Kommunikationsinhalten, die sie treffen können, informieren, z. B. den Einsatz spezieller Software oder von Verschlüsselungsverfahren. Die Verpflichtung zur Information der Nutzer über solche Bedrohungen sollte einen Diensteanbieter nicht von der Pflicht befreien, auf eigene Kosten angemessene Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um jedwede Sicherheitsbedrohung zu beheben und das normale Sicherheitsniveau des Dienstes wiederherzustellen. Die Bereitstellung solcher Informationen über Sicherheitsbedrohungen sollte für die Nutzer kostenlos sein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 95","erwgr-95",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 93","erwgr-93",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 97","erwgr-97",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 98","erwgr-98",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 99","erwgr-99",[],false]