[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_1972-erwgr-98-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_1972","über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L1972",6954237,"ErwGr. 98","erwgr-98",null,"Erwägungsgründe","Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Integrität und Verfügbarkeit öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze aufrechterhalten werden. Die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (im Folgenden „ENISA“) sollte zu einem erhöhten Sicherheitsniveau der elektronischen Kommunikation beitragen, indem sie unter anderem Fachwissen und sachverständigen Rat bereitstellt sowie den Austausch vorbildlicher Praktiken fördert. Die zuständigen Behörden sollten über die notwendigen Mittel verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, einschließlich der Befugnis, Informationen anzufordern, die zur Bewertung des Sicherheitsniveaus von Netzen oder Diensten erforderlich sind. Sie sollten auch die Befugnis haben, vollständige und verlässliche Daten über tatsächliche Sicherheitsvorfälle zu verlangen, die sich maßgeblich auf den Betrieb von Netzen oder Diensten ausgewirkt haben. Gegebenenfalls sollten sie Unterstützung von Computer-Notfallteams (im Folgenden „CSIRTs“) gemäß der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (31) erhalten. Insbesondere können die CSIRTs aufgefordert werden, den zuständigen Behörden Informationen über Risiken und Sicherheitsvorfälle, die öffentliche elektronische Kommunikationsnetze und öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste betreffen, zu liefern und Möglichkeiten zu deren Beherrschung zu empfehlen.","DIR_2018_1972 - Erwägungsgründe - ErwGr. 98\n\nDie zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Integrität und Verfügbarkeit öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze aufrechterhalten werden. Die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (im Folgenden „ENISA“) sollte zu einem erhöhten Sicherheitsniveau der elektronischen Kommunikation beitragen, indem sie unter anderem Fachwissen und sachverständigen Rat bereitstellt sowie den Austausch vorbildlicher Praktiken fördert. Die zuständigen Behörden sollten über die notwendigen Mittel verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, einschließlich der Befugnis, Informationen anzufordern, die zur Bewertung des Sicherheitsniveaus von Netzen oder Diensten erforderlich sind. Sie sollten auch die Befugnis haben, vollständige und verlässliche Daten über tatsächliche Sicherheitsvorfälle zu verlangen, die sich maßgeblich auf den Betrieb von Netzen oder Diensten ausgewirkt haben. Gegebenenfalls sollten sie Unterstützung von Computer-Notfallteams (im Folgenden „CSIRTs“) gemäß der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (31) erhalten. Insbesondere können die CSIRTs aufgefordert werden, den zuständigen Behörden Informationen über Risiken und Sicherheitsvorfälle, die öffentliche elektronische Kommunikationsnetze und öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste betreffen, zu liefern und Möglichkeiten zu deren Beherrschung zu empfehlen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 97","erwgr-97",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 96","erwgr-96",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 95","erwgr-95",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 99","erwgr-99",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 100","erwgr-100",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 101","erwgr-101",[],false]