[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_2001-erwgr-39-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_2001","zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L2001",6954684,"ErwGr. 39","erwgr-39",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten darin bestärkt werden, alle angemessenen Formen der Zusammenarbeit zu nutzen, damit die Ziele dieser Richtlinie erreicht werden, und die Bürger über die Vorteile zu informieren, die sich durch Kooperationsmechanismen ergeben. Diese Zusammenarbeit kann auf allen Ebenen bilateral oder multilateral erfolgen. Abgesehen von den Mechanismen mit Auswirkungen auf die Zielberechnung des Anteils erneuerbarer Energie und die Zielerfüllung, die ausschließlich in dieser Richtlinie geregelt sind, nämlich die statistischen Transfers zwischen den Mitgliedstaaten, die bilateral oder über die URDP erfolgen, die gemeinsamen Projekte und die gemeinsamen Förderregelungen, kann eine solche Zusammenarbeit beispielsweise auch in einem Austausch von Informationen und bewährten Verfahrensweisen, wie er insbesondere mit der durch die Verordnung (EU) 2018\u002F1999 geschaffenen elektronischen Plattform vorgesehen ist, und in einer anderen freiwilligen Abstimmung zwischen allen Typen von Förderregelungen bestehen.","DIR_2018_2001 - Erwägungsgründe - ErwGr. 39\n\nDie Mitgliedstaaten sollten darin bestärkt werden, alle angemessenen Formen der Zusammenarbeit zu nutzen, damit die Ziele dieser Richtlinie erreicht werden, und die Bürger über die Vorteile zu informieren, die sich durch Kooperationsmechanismen ergeben. Diese Zusammenarbeit kann auf allen Ebenen bilateral oder multilateral erfolgen. Abgesehen von den Mechanismen mit Auswirkungen auf die Zielberechnung des Anteils erneuerbarer Energie und die Zielerfüllung, die ausschließlich in dieser Richtlinie geregelt sind, nämlich die statistischen Transfers zwischen den Mitgliedstaaten, die bilateral oder über die URDP erfolgen, die gemeinsamen Projekte und die gemeinsamen Förderregelungen, kann eine solche Zusammenarbeit beispielsweise auch in einem Austausch von Informationen und bewährten Verfahrensweisen, wie er insbesondere mit der durch die Verordnung (EU) 2018\u002F1999 geschaffenen elektronischen Plattform vorgesehen ist, und in einer anderen freiwilligen Abstimmung zwischen allen Typen von Förderregelungen bestehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 36","erwgr-36",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 42","erwgr-42",[],false]