[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_410-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_410","zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015\u002F1814","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0410",6954962,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Die Menge der Zertifikate, die den Anlagen kostenlos zugeteilt werden, sollte besser an deren tatsächlichen Produktionsmengen angepasst werden. Zu diesem Zweck sollten die Zuteilungen in regelmäßigen Abständen symmetrisch korrigiert werden, um relevanten Produktionssteigerungen und -rückgängen Rechnung zu tragen. Die Daten, die dabei herangezogen werden, sollten vollständig, kohärent und von unabhängiger Seite geprüft sein und ein ebenso hohes Maß an Genauigkeit und Qualität aufweisen wie die Daten, die zur Berechnung der kostenlosen Zuteilung herangezogen werden. Um der Manipulation oder dem Missbrauch des Systems für Anpassungen der Zuteilungen vorzubeugen und um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, in Anbetracht der Frist für die Meldung von Produktionsveränderungen und zumal sichergestellt sein muss, dass Zuteilungsänderungen effizient, ohne Diskriminierung und einheitlich erfolgen, sollte die einschlägige Schwelle auf 15 % festgesetzt werden und auf der Grundlage eines gleitenden Durchschnitts von zwei Jahren bewertet werden. Die Kommission sollte in der Lage sein, das Ergreifen weiterer Maßnahmen zu prüfen, beispielsweise den Rückgriff auf absolute Schwellenwerte für die Zuteilungsänderungen oder Maßnahmen, die die Frist für die Meldung von Produktionsänderungen betreffen.","DIR_2018_410 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nDie Menge der Zertifikate, die den Anlagen kostenlos zugeteilt werden, sollte besser an deren tatsächlichen Produktionsmengen angepasst werden. Zu diesem Zweck sollten die Zuteilungen in regelmäßigen Abständen symmetrisch korrigiert werden, um relevanten Produktionssteigerungen und -rückgängen Rechnung zu tragen. Die Daten, die dabei herangezogen werden, sollten vollständig, kohärent und von unabhängiger Seite geprüft sein und ein ebenso hohes Maß an Genauigkeit und Qualität aufweisen wie die Daten, die zur Berechnung der kostenlosen Zuteilung herangezogen werden. Um der Manipulation oder dem Missbrauch des Systems für Anpassungen der Zuteilungen vorzubeugen und um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, in Anbetracht der Frist für die Meldung von Produktionsveränderungen und zumal sichergestellt sein muss, dass Zuteilungsänderungen effizient, ohne Diskriminierung und einheitlich erfolgen, sollte die einschlägige Schwelle auf 15 % festgesetzt werden und auf der Grundlage eines gleitenden Durchschnitts von zwei Jahren bewertet werden. Die Kommission sollte in der Lage sein, das Ergreifen weiterer Maßnahmen zu prüfen, beispielsweise den Rückgriff auf absolute Schwellenwerte für die Zuteilungsänderungen oder Maßnahmen, die die Frist für die Meldung von Produktionsänderungen betreffen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 9","erwgr-9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 15","erwgr-15",[],false]