[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_410-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_410","zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015\u002F1814","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0410",6954966,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Aus 2 % der Gesamtmenge der Zertifikate, die nach den Versteigerungsregeln und -modalitäten über die gemeinsame Auktionsplattform gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1031\u002F2010 der Kommission (8) zu versteigern sind, sollte ein Modernisierungsfonds angelegt werden. Je nachdem, wie stark der Anteil der zu versteigernden Zertifikate verringert wird, um zu vermeiden, dass die Anwendung eines einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors notwendig wird, sollte die Anzahl der Zertifikate, die im Rahmen des Modernisierungsfonds zur Verfügung gestellt werden, um bis zu 0,5 % der Gesamtmenge an Zertifikaten erhöht werden. Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BIP im Jahr 2013 zu Marktpreisen von unter 60 % des Unionsdurchschnitts sollten für eine Finanzierung über den Modernisierungsfonds in Frage kommen und durch Inanspruchnahme der Option der kostenlosen Zuteilung bis 2030 vom Prinzip der vollständigen Versteigerung für die Stromerzeugung abweichen dürfen, um Realinvestitionen in die Modernisierung ihres Energiesektors auf transparente Weise zu fördern und zugleich Verzerrungen auf dem Binnenmarkt für Energie zu vermeiden. Investitionen im Rahmen des Modernisierungsfonds zur Verbesserung der Energieeffizienz könnten auch Investitionen in die Elektrifizierung des Verkehrs, insbesondere des Straßenverkehrs, umfassen. Die Regeln für die Verwaltung des Modernisierungsfonds sollten einen kohärenten, umfassenden und transparenten Rahmen schaffen, der eine möglichst effiziente Durchführung gewährleistet, wobei der leichte Zugang aller Beteiligten zum Fonds und die Möglichkeiten zur Anregung von Investitionen in Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Die Verwaltungsstruktur sollte in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehen, eine angemessene Verwendung der Fondsmittel zu gewährleisten.\nSie sollte einen Investitionsausschuss umfassen, und bei der Entscheidungsfindung sollten Sachverständige der Europäischen Investitionsbank (EIB) hinzugezogen werden, es sei denn über Darlehen einer nationalen Förderbank oder Zuschüsse aus einem nationalen Programm, die dieselben Ziele verfolgen wie der Modernisierungsfonds, werden kleinmaßstäbliche Projekte finanziert. Damit potenzielle Interessenkonflikte erkannt und offengelegt werden, sollten die Zusammensetzung des Investitionsausschusses, die Lebensläufe seiner Mitglieder sowie ihre Interessenerklärungen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Um sicherzustellen, dass der Investitionsbedarf einkommensschwacher Mitgliedstaaten angemessen gedeckt wird, sollte sich die Aufteilung der Mittel des Modernisierungsfonds unter den Mitgliedstaaten nach dem kombinierten Kriterium von zu 50 % nach den geprüften Emissionen und zu 50 % nach dem BIP richten. Finanzhilfen aus dem Modernisierungsfonds könnten auf verschiedene Weise gewährt werden. Um Mittel zu mobilisieren und eine größere Wirkung der einschlägigen Investitionen zu gewährleisten, sollten die kostenlosen Zertifikate für die Modernisierung der Stromerzeugung in einigen Mitgliedstaaten und die im Rahmen des Modernisierungsfonds verfügbaren Mittel für Investitionen außerhalb der Liste der Schwerpunktbereiche durch Mittel von privaten juristischen Personen ergänzt werden; dies kann auch gesonderte Mittel von privaten juristischen Personen, die vollständig oder teilweise Eigentum der öffentlichen Hand sind, einschließen.","DIR_2018_410 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nAus 2 % der Gesamtmenge der Zertifikate, die nach den Versteigerungsregeln und -modalitäten über die gemeinsame Auktionsplattform gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1031\u002F2010 der Kommission (8) zu versteigern sind, sollte ein Modernisierungsfonds angelegt werden. 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