[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_410-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_410","zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015\u002F1814","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0410",6954955,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Oktober 2014 in seinen Schlussfolgerungen bestätigt, dass ein gut funktionierendes, reformiertes EU-EHS mit einem Instrument zur Stabilisierung des Marktes das wichtigste europäische Instrument zur Erreichung des Ziels einer Reduktion von mindestens 40 % darstellen wird, mit einem jährlichen Reduktionsfaktor von 2,2 % ab 2021. Der Europäische Rat hat auch bestätigt, dass die kostenlose Zuteilung nicht abgeschafft, sondern über 2020 hinaus beibehalten wird, um das Risiko einer klimapolitisch bedingten Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden, solange in anderen führenden Wirtschaftsnationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden, und ohne dass der Anteil der zu versteigernden Zertifikate gekürzt wird. Der Anteil der zu versteigernden Zertifikate sollte in der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG als Prozentwert ausgedrückt werden, um die Planungssicherheit im Hinblick auf Investitionsentscheidungen zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und das System insgesamt einfacher und verständlicher zu machen.","DIR_2018_410 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDer Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Oktober 2014 in seinen Schlussfolgerungen bestätigt, dass ein gut funktionierendes, reformiertes EU-EHS mit einem Instrument zur Stabilisierung des Marktes das wichtigste europäische Instrument zur Erreichung des Ziels einer Reduktion von mindestens 40 % darstellen wird, mit einem jährlichen Reduktionsfaktor von 2,2 % ab 2021. Der Europäische Rat hat auch bestätigt, dass die kostenlose Zuteilung nicht abgeschafft, sondern über 2020 hinaus beibehalten wird, um das Risiko einer klimapolitisch bedingten Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden, solange in anderen führenden Wirtschaftsnationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden, und ohne dass der Anteil der zu versteigernden Zertifikate gekürzt wird. Der Anteil der zu versteigernden Zertifikate sollte in der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG als Prozentwert ausgedrückt werden, um die Planungssicherheit im Hinblick auf Investitionsentscheidungen zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und das System insgesamt einfacher und verständlicher zu machen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]