[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_843-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_843","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015\u002F849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F138\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0843",6955160,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Um für Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, muss unbedingt eindeutig festgelegt werden, welche in der Union niedergelassenen Rechtsvereinbarungen aufgrund ihrer Funktionen oder Struktur als Trusts ähnlich angesehen werden sollten. Daher sollte jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein, die Trusts, wenn sie nach nationalen Rechtsvorschriften anerkannt werden, und ähnlichen Rechtsvereinbarungen zu identifizieren, die gemäß seinen nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten eingerichtet werden können und die in ihrer Struktur oder ihren Funktionen Trusts ähneln, beispielsweise dadurch, dass sie eine Entkopplung oder Trennung zwischen dem rechtlichen und dem wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögenswerten erlauben. Anschließend sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die Kategorien, die Beschreibung der Eigenschaften, die Namen und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen solcher Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen zwecks ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union mitteilen, damit sie von anderen Mitgliedstaaten identifiziert werden können. Es sollte berücksichtigt werden, dass Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen innerhalb der Union unterschiedliche rechtliche Eigenschaften haben können. Wenn die Eigenschaften des Trusts oder der ähnlichen Rechtsvereinbarung bezüglich der Struktur oder Funktionen mit den Eigenschaften von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen vergleichbar sind, würde ein Zugang der Öffentlichkeit zu den Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer dazu beitragen, den Missbrauch von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen zu bekämpfen, ähnlich wie der Zugang der Öffentlichkeit dazu beitragen kann, den Missbrauch von Gesellschaften und anderen juristischen Personen für die Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern.","DIR_2018_843 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nUm für Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, muss unbedingt eindeutig festgelegt werden, welche in der Union niedergelassenen Rechtsvereinbarungen aufgrund ihrer Funktionen oder Struktur als Trusts ähnlich angesehen werden sollten. Daher sollte jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein, die Trusts, wenn sie nach nationalen Rechtsvorschriften anerkannt werden, und ähnlichen Rechtsvereinbarungen zu identifizieren, die gemäß seinen nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten eingerichtet werden können und die in ihrer Struktur oder ihren Funktionen Trusts ähneln, beispielsweise dadurch, dass sie eine Entkopplung oder Trennung zwischen dem rechtlichen und dem wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögenswerten erlauben. Anschließend sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die Kategorien, die Beschreibung der Eigenschaften, die Namen und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen solcher Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen zwecks ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union mitteilen, damit sie von anderen Mitgliedstaaten identifiziert werden können. Es sollte berücksichtigt werden, dass Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen innerhalb der Union unterschiedliche rechtliche Eigenschaften haben können. 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