[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_843-erwgr-33-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_843","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015\u002F849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F138\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0843",6955164,"ErwGr. 33","erwgr-33",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten daher in hinreichend kohärenter und koordinierter Weise einen Zugang zu Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen ermöglichen, der über die zentralen Register erfolgt, in denen die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer erfasst werden; sie sollten zu diesem Zweck klare Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen festlegen, damit Dritte in der gesamten Union in Erfahrung bringen können, wer die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen sind. Es muss unbedingt ein kohärenter Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den ein besserer Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sichergestellt wird, sobald sie in der Union registriert sind. Vorschriften, die für Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen bezüglich des Zugangs zu den Angaben über ihre wirtschaftlichen Eigentümer gelten, sollten mit den entsprechenden Vorschriften, die für Gesellschaften und andere juristische Personen gelten, vergleichbar sein.","DIR_2018_843 - Erwägungsgründe - ErwGr. 33\n\nDie Mitgliedstaaten sollten daher in hinreichend kohärenter und koordinierter Weise einen Zugang zu Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen ermöglichen, der über die zentralen Register erfolgt, in denen die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer erfasst werden; sie sollten zu diesem Zweck klare Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen festlegen, damit Dritte in der gesamten Union in Erfahrung bringen können, wer die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen sind. Es muss unbedingt ein kohärenter Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den ein besserer Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sichergestellt wird, sobald sie in der Union registriert sind. Vorschriften, die für Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen bezüglich des Zugangs zu den Angaben über ihre wirtschaftlichen Eigentümer gelten, sollten mit den entsprechenden Vorschriften, die für Gesellschaften und andere juristische Personen gelten, vergleichbar sein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 30","erwgr-30",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 36","erwgr-36",[],false]