[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_844-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_844","zur Änderung der Richtlinie 2010\u002F31\u002FEU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012\u002F27\u002FEU über Energieeffizienz","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0844",6955250,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","Mit Leitungsinfrastruktur werden die notwendigen Voraussetzungen für die rasche Einrichtung von Ladepunkten, falls und wo diese erforderlich sind, geschaffen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Elektromobilität auf ausgewogene und kosteneffiziente Weise ausgebaut wird. Insbesondere sollte bei einer größeren Renovierung in Bezug auf elektrische Infrastruktur eine entsprechende Leitungsinfrastruktur installiert werden. Bei der Umsetzung der Anforderungen zur Elektromobilität in den nationalen Rechtsvorschriften sollten die Mitgliedstaaten potenzielle unterschiedliche Voraussetzungen gebührend berücksichtigen, etwa das Eigentum an Gebäuden und den angrenzenden Parkplätzen, öffentliche Parkplätze, die von privaten Unternehmen betrieben werden, und Gebäude, die sowohl als Wohn- als auch als Nichtwohngebäude dienen.","DIR_2018_844 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nMit Leitungsinfrastruktur werden die notwendigen Voraussetzungen für die rasche Einrichtung von Ladepunkten, falls und wo diese erforderlich sind, geschaffen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Elektromobilität auf ausgewogene und kosteneffiziente Weise ausgebaut wird. Insbesondere sollte bei einer größeren Renovierung in Bezug auf elektrische Infrastruktur eine entsprechende Leitungsinfrastruktur installiert werden. Bei der Umsetzung der Anforderungen zur Elektromobilität in den nationalen Rechtsvorschriften sollten die Mitgliedstaaten potenzielle unterschiedliche Voraussetzungen gebührend berücksichtigen, etwa das Eigentum an Gebäuden und den angrenzenden Parkplätzen, öffentliche Parkplätze, die von privaten Unternehmen betrieben werden, und Gebäude, die sowohl als Wohn- als auch als Nichtwohngebäude dienen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]