[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2018_844-erwgr-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2018_844","zur Änderung der Richtlinie 2010\u002F31\u002FEU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012\u002F27\u002FEU über Energieeffizienz","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0844",6955261,"ErwGr. 35","erwgr-35",null,"Erwägungsgründe","Laut der Folgenabschätzung der Kommission haben sich die Bestimmungen zur Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen als ineffizient erwiesen, da sie nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, die ursprüngliche und die fortlaufende Energieeffizienz dieser technischen Systeme sicherzustellen. Auch kostengünstige technische Energieeffizienz-Lösungen mit sehr kurzer Amortisationsdauer, z. B. der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen und die Installation oder der Austausch von thermostatischen Regelventilen, werden gegenwärtig unzureichend berücksichtigt. Die Bestimmungen zu Inspektionen sollten geändert werden, um ein besseres Ergebnis der Inspektionen zu gewährleisten. Bei diesen Änderungen sollte der Schwerpunkt auf Inspektionen von Zentralheizungsanlagen und Klimaanlagen sowie auf Kombinationen dieser Anlagen mit Lüftungsanlagen gelegt werden. Bei diesen Änderungen sollten kleine Heizungsanlagen wie elektrische Heizgeräte und Holzfeueröfen ausgenommen werden, wenn sie unterhalb der Schwellenwerte für Inspektionen gemäß der Richtlinie 2010\u002F31\u002FEU in der durch diese Richtlinie geänderten Fassung bleiben.","DIR_2018_844 - Erwägungsgründe - ErwGr. 35\n\nLaut der Folgenabschätzung der Kommission haben sich die Bestimmungen zur Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen als ineffizient erwiesen, da sie nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, die ursprüngliche und die fortlaufende Energieeffizienz dieser technischen Systeme sicherzustellen. Auch kostengünstige technische Energieeffizienz-Lösungen mit sehr kurzer Amortisationsdauer, z. B. der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen und die Installation oder der Austausch von thermostatischen Regelventilen, werden gegenwärtig unzureichend berücksichtigt. Die Bestimmungen zu Inspektionen sollten geändert werden, um ein besseres Ergebnis der Inspektionen zu gewährleisten. Bei diesen Änderungen sollte der Schwerpunkt auf Inspektionen von Zentralheizungsanlagen und Klimaanlagen sowie auf Kombinationen dieser Anlagen mit Lüftungsanlagen gelegt werden. Bei diesen Änderungen sollten kleine Heizungsanlagen wie elektrische Heizgeräte und Holzfeueröfen ausgenommen werden, wenn sie unterhalb der Schwellenwerte für Inspektionen gemäß der Richtlinie 2010\u002F31\u002FEU in der durch diese Richtlinie geänderten Fassung bleiben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 32","erwgr-32",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 38","erwgr-38",[],false]