[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_1024-erwgr-26-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_1024","über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L1024",6955911,"ErwGr. 26","erwgr-26",null,"Erwägungsgründe","Diese Richtlinie enthält keine allgemeine Verpflichtung zur Gestattung der Weiterverwendung von Dokumenten, die von öffentlichen Unternehmen erstellt werden. Die Entscheidung, ob eine Weiterverwendung genehmigt wird, sollte Sache des betreffenden öffentlichen Unternehmens sein, sofern eine solche Verpflichtung nicht anderweitig gemäß der vorliegenden Richtlinie, dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht besteht. Erst nachdem das öffentliche Unternehmen ein Dokument zur Weiterverwendung bereitgestellt hat, sollte es die einschlägigen Verpflichtungen gemäß den Kapiteln III und IV dieser Richtlinie erfüllen, insbesondere in Bezug auf Formate, Gebühren und Entgelte, Transparenz, Lizenzen, die Nichtdiskriminierung und das Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen. Andererseits sollten öffentliche Unternehmen nicht verpflichtet sein, die Anforderungen des Kapitels II — darunter die Vorschriften für die Bearbeitung von Anträgen — zu erfüllen. Bei der Genehmigung einer Weiterverwendung von Dokumenten sollte insbesondere auf sensible vertrauliche Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie 2008\u002F114\u002FEG des Rates (14) und wesentlicher Dienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) geachtet werden.","DIR_2019_1024 - Erwägungsgründe - ErwGr. 26\n\nDiese Richtlinie enthält keine allgemeine Verpflichtung zur Gestattung der Weiterverwendung von Dokumenten, die von öffentlichen Unternehmen erstellt werden. Die Entscheidung, ob eine Weiterverwendung genehmigt wird, sollte Sache des betreffenden öffentlichen Unternehmens sein, sofern eine solche Verpflichtung nicht anderweitig gemäß der vorliegenden Richtlinie, dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht besteht. Erst nachdem das öffentliche Unternehmen ein Dokument zur Weiterverwendung bereitgestellt hat, sollte es die einschlägigen Verpflichtungen gemäß den Kapiteln III und IV dieser Richtlinie erfüllen, insbesondere in Bezug auf Formate, Gebühren und Entgelte, Transparenz, Lizenzen, die Nichtdiskriminierung und das Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen. Andererseits sollten öffentliche Unternehmen nicht verpflichtet sein, die Anforderungen des Kapitels II — darunter die Vorschriften für die Bearbeitung von Anträgen — zu erfüllen. Bei der Genehmigung einer Weiterverwendung von Dokumenten sollte insbesondere auf sensible vertrauliche Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie 2008\u002F114\u002FEG des Rates (14) und wesentlicher Dienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) geachtet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 23","erwgr-23",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 29","erwgr-29",[],false]