[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_1024-erwgr-41-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_1024","über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L1024",6955926,"ErwGr. 41","erwgr-41",null,"Erwägungsgründe","Die Gewährleistung der Klarheit und öffentlichen Verfügbarkeit der Bedingungen für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors ist eine Voraussetzung für die Entwicklung eines unionsweiten Informationsmarktes. Deshalb sollten alle geltenden Bedingungen für die Weiterverwendung von Dokumenten allen potenziellen Weiterverwendern erläutert werden. Die Mitgliedstaaten sollten zur Unterstützung und Erleichterung der Anträge auf Weiterverwendung die Anlage von gegebenenfalls online zugänglichen Verzeichnissen der verfügbaren Dokumente fördern. Antragsteller, die die Weiterverwendung von Dokumenten beantragt haben, die sich im Besitz von anderen Einrichtungen als öffentlichen Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Forschungsförderungseinrichtungen befinden, sollten über die verfügbaren Rechtsbehelfe hinsichtlich der sie betreffenden Entscheidungen oder Verfahren unterrichtet werden. Dies wird insbesondere für Start-ups und KMU wichtig sein, die möglicherweise mit dem Umgang mit öffentlichen Stellen anderer Mitgliedstaaten und den entsprechenden Rechtsbehelfen nicht vertraut sind.","DIR_2019_1024 - Erwägungsgründe - ErwGr. 41\n\nDie Gewährleistung der Klarheit und öffentlichen Verfügbarkeit der Bedingungen für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors ist eine Voraussetzung für die Entwicklung eines unionsweiten Informationsmarktes. Deshalb sollten alle geltenden Bedingungen für die Weiterverwendung von Dokumenten allen potenziellen Weiterverwendern erläutert werden. Die Mitgliedstaaten sollten zur Unterstützung und Erleichterung der Anträge auf Weiterverwendung die Anlage von gegebenenfalls online zugänglichen Verzeichnissen der verfügbaren Dokumente fördern. Antragsteller, die die Weiterverwendung von Dokumenten beantragt haben, die sich im Besitz von anderen Einrichtungen als öffentlichen Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Forschungsförderungseinrichtungen befinden, sollten über die verfügbaren Rechtsbehelfe hinsichtlich der sie betreffenden Entscheidungen oder Verfahren unterrichtet werden. Dies wird insbesondere für Start-ups und KMU wichtig sein, die möglicherweise mit dem Umgang mit öffentlichen Stellen anderer Mitgliedstaaten und den entsprechenden Rechtsbehelfen nicht vertraut sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 38","erwgr-38",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 44","erwgr-44",[],false]