[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_1024-erwgr-42-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_1024","über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L1024",6955927,"ErwGr. 42","erwgr-42",null,"Erwägungsgründe","Zu den Rechtsbehelfen sollte die Möglichkeit der Überprüfung durch eine unabhängige Überprüfungsinstanz gehören. Diese Instanz könnte eine bereits bestehende nationale Behörde sein, wie zum Beispiel die nationale Wettbewerbsbehörde, die gemäß der Verordnung (EU) 2016\u002F679 eingerichtete Aufsichtsbehörde, die für den Zugang zu Dokumenten zuständige nationale Behörde oder ein nationales Gericht. Die Arbeitsweise dieser Stelle sollte mit den Verfassungs- und Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Anrufung dieser Stelle sollte nicht den anderen Rechtsbehelfen vorgreifen, die den Antragstellern, die die Weiterverwendung von Dokumenten beantragt haben, zur Verfügung stehen. Sie sollte jedoch von dem Mechanismus der Mitgliedstaaten zur Festlegung der Kriterien für die Erhebung von Gebühren oder Entgelten, die über die Grenzkosten hinausgehen, getrennt sein. Die Rechtsbehelfe sollten die Möglichkeit der Überprüfung abschlägiger Entscheidungen umfassen, jedoch auch von Entscheidungen, in deren Rahmen die Weiterverwendung zwar erlaubt wird, die die Antragsteller jedoch aus anderen Gründen beeinträchtigen könnten, und zwar insbesondere durch die geltende Gebührenordnung. Dieses Überprüfungsverfahren sollte im Einklang mit den Anforderungen eines sich rasch verändernden Marktes zügig vonstattengehen.","DIR_2019_1024 - Erwägungsgründe - ErwGr. 42\n\nZu den Rechtsbehelfen sollte die Möglichkeit der Überprüfung durch eine unabhängige Überprüfungsinstanz gehören. Diese Instanz könnte eine bereits bestehende nationale Behörde sein, wie zum Beispiel die nationale Wettbewerbsbehörde, die gemäß der Verordnung (EU) 2016\u002F679 eingerichtete Aufsichtsbehörde, die für den Zugang zu Dokumenten zuständige nationale Behörde oder ein nationales Gericht. Die Arbeitsweise dieser Stelle sollte mit den Verfassungs- und Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Anrufung dieser Stelle sollte nicht den anderen Rechtsbehelfen vorgreifen, die den Antragstellern, die die Weiterverwendung von Dokumenten beantragt haben, zur Verfügung stehen. Sie sollte jedoch von dem Mechanismus der Mitgliedstaaten zur Festlegung der Kriterien für die Erhebung von Gebühren oder Entgelten, die über die Grenzkosten hinausgehen, getrennt sein. Die Rechtsbehelfe sollten die Möglichkeit der Überprüfung abschlägiger Entscheidungen umfassen, jedoch auch von Entscheidungen, in deren Rahmen die Weiterverwendung zwar erlaubt wird, die die Antragsteller jedoch aus anderen Gründen beeinträchtigen könnten, und zwar insbesondere durch die geltende Gebührenordnung. Dieses Überprüfungsverfahren sollte im Einklang mit den Anforderungen eines sich rasch verändernden Marktes zügig vonstattengehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 39","erwgr-39",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 45","erwgr-45",[],false]