[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_1152-art-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_1152","über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L1152",6956132,"Art. 11","art-11","Zusatzmaßnahmen bei Abrufverträgen","KAPITEL III MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE ARBEITSBEDINGUNGEN","Erlauben die Mitgliedstaaten Abrufverträge oder ähnliche Arbeitsverträge, so ergreifen sie mindestens eine der folgenden Maßnahmen, um missbräuchliche Praktiken zu unterbinden:\na) Beschränkungen der Anwendung und Dauer von Abrufverträgen und ähnlichen Arbeitsverträgen;\nb) eine widerlegbare Vermutung, dass ein Arbeitsvertrag mit einem garantierten Mindestumfang bezahlter Stunden ausgehend von den in einem bestimmten Zeitraum durchschnittlich geleisteten Stunden vorliegt;\nc) andere gleichwertige Maßnahmen, mit denen missbräuchliche Praktiken wirksam verhindert werden.\nDie Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über diese Maßnahmen.","DIR_2019_1152 - KAPITEL III MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE ARBEITSBEDINGUNGEN - Art. 11 Zusatzmaßnahmen bei Abrufverträgen\n\nErlauben die Mitgliedstaaten Abrufverträge oder ähnliche Arbeitsverträge, so ergreifen sie mindestens eine der folgenden Maßnahmen, um missbräuchliche Praktiken zu unterbinden:\na) Beschränkungen der Anwendung und Dauer von Abrufverträgen und ähnlichen Arbeitsverträgen;\nb) eine widerlegbare Vermutung, dass ein Arbeitsvertrag mit einem garantierten Mindestumfang bezahlter Stunden ausgehend von den in einem bestimmten Zeitraum durchschnittlich geleisteten Stunden vorliegt;\nc) andere gleichwertige Maßnahmen, mit denen missbräuchliche Praktiken wirksam verhindert werden.\nDie Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über diese Maßnahmen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 10","Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit","art-10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 9","Mehrfachbeschäftigung","art-9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 8","Höchstdauer einer Probezeit","art-8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 12","Übergang zu einer anderen Arbeitsform","art-12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 13","Pflichtfortbildungen","art-13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 14","Kollektiv- bzw. Tarifverträge","art-14",[],false]