[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_1161-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_1161","zur Änderung der Richtlinie 2009\u002F33\u002FEG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L1161",6956360,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Wie in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa in Bewegung“ angekündigt wurde, gehört die vorliegende Richtlinie zu einem zweiten Paket von Vorschlägen, die den Übergang der Union zu emissionsarmer Mobilität fördern sollen. Dieses Paket, das im Rahmen der Mitteilung der Kommission vom 8. November 2017 mit dem Titel „Verwirklichung emissionsarmer Mobilität – Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt“ vorgelegt wurde, umfasst eine Kombination angebots- und nachfrageseitiger Maßnahmen, die die Union auf den Weg zu einer emissionsarmen Mobilität bringen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Mobilitätsökosystems der Union stärken sollen. Die Förderung sauberer Fahrzeuge und die Weiterentwicklung der öffentlichen Verkehrsmittel sollten parallel erfolgen, um auf diese Weise die Überlastung der Straßen zu reduzieren und folglich auch Emissionen zu verringern und die Luftqualität zu verbessern.","DIR_2019_1161 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nWie in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa in Bewegung“ angekündigt wurde, gehört die vorliegende Richtlinie zu einem zweiten Paket von Vorschlägen, die den Übergang der Union zu emissionsarmer Mobilität fördern sollen. Dieses Paket, das im Rahmen der Mitteilung der Kommission vom 8. November 2017 mit dem Titel „Verwirklichung emissionsarmer Mobilität – Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt“ vorgelegt wurde, umfasst eine Kombination angebots- und nachfrageseitiger Maßnahmen, die die Union auf den Weg zu einer emissionsarmen Mobilität bringen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Mobilitätsökosystems der Union stärken sollen. Die Förderung sauberer Fahrzeuge und die Weiterentwicklung der öffentlichen Verkehrsmittel sollten parallel erfolgen, um auf diese Weise die Überlastung der Straßen zu reduzieren und folglich auch Emissionen zu verringern und die Luftqualität zu verbessern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]