[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_130-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_130","zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0130",6956427,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Grenzwerte sollten erforderlichenfalls auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten sowie faktengesicherter bewährter Verfahren, Techniken und Vorschriften für die Messung der Expositionswerte am Arbeitsplatz, überprüft werden. Diese Informationen sollten nach Möglichkeit Angaben zu Restrisiken für die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition (Scientific Committee on Occupational Exposure Limits, SCOEL) und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Advisory Committee on Safety and Health at Work, ACSH) einschließen. Angaben zu Restrisiken, die auf Unionsebene veröffentlicht werden, sind eine wertvolle Hilfe für die künftige Arbeit zur Begrenzung der Risiken durch die berufsbedingte Exposition gegenüber Karzinogenen und Mutagenen, so auch für künftige Überprüfungen der in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte.","DIR_2019_130 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Grenzwerte sollten erforderlichenfalls auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten sowie faktengesicherter bewährter Verfahren, Techniken und Vorschriften für die Messung der Expositionswerte am Arbeitsplatz, überprüft werden. Diese Informationen sollten nach Möglichkeit Angaben zu Restrisiken für die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition (Scientific Committee on Occupational Exposure Limits, SCOEL) und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Advisory Committee on Safety and Health at Work, ACSH) einschließen. Angaben zu Restrisiken, die auf Unionsebene veröffentlicht werden, sind eine wertvolle Hilfe für die künftige Arbeit zur Begrenzung der Risiken durch die berufsbedingte Exposition gegenüber Karzinogenen und Mutagenen, so auch für künftige Überprüfungen der in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]