[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_130-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_130","zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0130",6956431,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","SCOEL unterstützt die Kommission insbesondere in den Fällen, in denen es darum geht, die neuesten wissenschaftlichen Daten auszuwerten, sowie dabei, Grenzwerte berufsbedingter Exposition zum Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen Gefahren, die gemäß der Richtlinie 98\u002F24\u002FEG des Rates (4) sowie der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEC auf Unionsebene festgesetzt werden müssen, vorzuschlagen. Der ACSH ist ein dreigliedriger Ausschuss, der die Kommission bei der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt. Insbesondere nimmt er dreigliedrige Stellungnahmen zu Initiativen zur Festlegung von Grenzwerte berufsbedingter Exposition auf Unionsebene an, wobei er sich auf die verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten, sowie auf Daten zu sozialen Aspekten und zur wirtschaftlichen Machbarkeit dieser Initiativen stützt. Aus anderen Quellen gewonnene, angemessen belastbare und öffentlich verfügbare wissenschaftliche Daten, insbesondere Daten des Internationalen Krebsforschungszentrums (International Agency for Research on Cancer, IARC), der Weltgesundheitsorganisation und nationaler Stellen, wurden ebenfalls berücksichtigt.","DIR_2019_130 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nSCOEL unterstützt die Kommission insbesondere in den Fällen, in denen es darum geht, die neuesten wissenschaftlichen Daten auszuwerten, sowie dabei, Grenzwerte berufsbedingter Exposition zum Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen Gefahren, die gemäß der Richtlinie 98\u002F24\u002FEG des Rates (4) sowie der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEC auf Unionsebene festgesetzt werden müssen, vorzuschlagen. Der ACSH ist ein dreigliedriger Ausschuss, der die Kommission bei der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt. Insbesondere nimmt er dreigliedrige Stellungnahmen zu Initiativen zur Festlegung von Grenzwerte berufsbedingter Exposition auf Unionsebene an, wobei er sich auf die verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten, sowie auf Daten zu sozialen Aspekten und zur wirtschaftlichen Machbarkeit dieser Initiativen stützt. Aus anderen Quellen gewonnene, angemessen belastbare und öffentlich verfügbare wissenschaftliche Daten, insbesondere Daten des Internationalen Krebsforschungszentrums (International Agency for Research on Cancer, IARC), der Weltgesundheitsorganisation und nationaler Stellen, wurden ebenfalls berücksichtigt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]