[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_1832-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_1832","zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89\u002F656\u002FEWG des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L1832",6956495,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Anhang III der Richtlinie 89\u002F656\u002FEWG enthält eine zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. der Arbeitsbereiche, für die die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich sein kann, wobei die Einstufungen der Risiken in Anhang I der genannten Richtlinie und die in deren Anhang II beschriebenen Arten persönlicher Schutzausrüstungen zusammengeführt werden. Anhang III der Richtlinie 89\u002F656\u002FEWG sollte neu strukturiert werden, um die Kohärenz zwischen der Terminologie und den Einstufungen in den drei Anhängen mit der Verordnung (EU) 2016\u002F425 zu gewährleisten. Dies wird es den Arbeitgebern in verschiedenen Arbeitsbereichen und Branchen erleichtern, die persönlichen Schutzausrüstungen zu ermitteln und bereitzustellen, die den spezifischen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführten Arbeiten und den speziellen Risikoarten, denen sie dabei laut der Risikobewertung ausgesetzt sind, entsprechen.","DIR_2019_1832 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nAnhang III der Richtlinie 89\u002F656\u002FEWG enthält eine zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. der Arbeitsbereiche, für die die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich sein kann, wobei die Einstufungen der Risiken in Anhang I der genannten Richtlinie und die in deren Anhang II beschriebenen Arten persönlicher Schutzausrüstungen zusammengeführt werden. Anhang III der Richtlinie 89\u002F656\u002FEWG sollte neu strukturiert werden, um die Kohärenz zwischen der Terminologie und den Einstufungen in den drei Anhängen mit der Verordnung (EU) 2016\u002F425 zu gewährleisten. Dies wird es den Arbeitgebern in verschiedenen Arbeitsbereichen und Branchen erleichtern, die persönlichen Schutzausrüstungen zu ermitteln und bereitzustellen, die den spezifischen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführten Arbeiten und den speziellen Risikoarten, denen sie dabei laut der Risikobewertung ausgesetzt sind, entsprechen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]