[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_1833-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_1833","zur Änderung der Anhänge I, III, V und VI der Richtlinie 2000\u002F54\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L1833",10118191,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer\u002F-innen bei der Arbeit, einschließlich der Richtlinie 2000\u002F54\u002FEG, wurde einer Ex-post-Bewertung, bezeichnet als REFIT-Bewertung, unterzogen. Gegenstand der Bewertung waren die Relevanz der Richtlinien, die Forschung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den betreffenden Bereichen. Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (3) genannte REFIT-Bewertung kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Liste eingestufter biologischer Arbeitsstoffe in Anhang III der Richtlinie 2000\u002F54\u002FEG unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts geändert muss und die Kohärenz mit anderen einschlägigen Richtlinien verbessert werden sollte.","DIR_2019_1833 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nDie Umsetzung der Richtlinien zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer\u002F-innen bei der Arbeit, einschließlich der Richtlinie 2000\u002F54\u002FEG, wurde einer Ex-post-Bewertung, bezeichnet als REFIT-Bewertung, unterzogen. Gegenstand der Bewertung waren die Relevanz der Richtlinien, die Forschung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den betreffenden Bereichen. Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (3) genannte REFIT-Bewertung kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Liste eingestufter biologischer Arbeitsstoffe in Anhang III der Richtlinie 2000\u002F54\u002FEG unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts geändert muss und die Kohärenz mit anderen einschlägigen Richtlinien verbessert werden sollte.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]