[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_1936-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_1936","zur Änderung der Richtlinie 2008\u002F96\u002FEG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L1936",6956627,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Die im TEN-V-Netz angewandten Sicherheitsmanagementverfahren für die Straßenverkehrsinfrastruktur haben dazu beigetragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten in der Union zu verringern. Aus der Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie 2008\u002F96\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) geht eindeutig hervor, dass die Mitgliedstaaten, die die Grundsätze des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur auf freiwilliger Basis auf ihre nationalen Straßen — über das TEN-V-Netz hinaus — anwenden, eine wesentlich bessere Bilanz bei der Straßenverkehrssicherheit erzielt haben als Mitgliedstaaten, die dies nicht getan haben. Daher sollten diese Grundsätze des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur auch auf andere Teile des europäischen Straßennetzes angewandt werden.","DIR_2019_1936 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nDie im TEN-V-Netz angewandten Sicherheitsmanagementverfahren für die Straßenverkehrsinfrastruktur haben dazu beigetragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten in der Union zu verringern. Aus der Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie 2008\u002F96\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) geht eindeutig hervor, dass die Mitgliedstaaten, die die Grundsätze des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur auf freiwilliger Basis auf ihre nationalen Straßen — über das TEN-V-Netz hinaus — anwenden, eine wesentlich bessere Bilanz bei der Straßenverkehrssicherheit erzielt haben als Mitgliedstaaten, die dies nicht getan haben. Daher sollten diese Grundsätze des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur auch auf andere Teile des europäischen Straßennetzes angewandt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]