[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_2121-erwgr-33-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_2121","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017\u002F1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L2121",6957028,"ErwGr. 33","erwgr-33",null,"Erwägungsgründe","Um eine angemessene Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und eine effiziente und wirksame Ex-ante-Kontrolle für grenzüberschreitende Vorhaben zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften, die das grenzüberschreitende Vorhaben durchführt\u002Fdurchführen, befugt sein, eine Vorabbescheinigung auszustellen. Es sollte den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften, die aus dem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgeht\u002Fhervorgehen, nicht möglich sein, die Verfahren des grenzüberschreitenden Vorhabens ohne eine solche Bescheinigung abzuschließen.","DIR_2019_2121 - Erwägungsgründe - ErwGr. 33\n\nUm eine angemessene Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und eine effiziente und wirksame Ex-ante-Kontrolle für grenzüberschreitende Vorhaben zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften, die das grenzüberschreitende Vorhaben durchführt\u002Fdurchführen, befugt sein, eine Vorabbescheinigung auszustellen. Es sollte den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Gesellschaft bzw. der Gesellschaften, die aus dem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgeht\u002Fhervorgehen, nicht möglich sein, die Verfahren des grenzüberschreitenden Vorhabens ohne eine solche Bescheinigung abzuschließen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 30","erwgr-30",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 36","erwgr-36",[],false]