[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_2162-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_2162","über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F65\u002FEG und 2014\u002F59\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L2162",6957257,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Die geografische Herkunft der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte Deckungswertesollte ebenfalls geregelt werden, um die Durchsetzung der Rechte der Anleger sicherzustellen. Darüber hinaus ist es wichtig‚ dass die Mitgliedstaaten Vorschriften über die Zusammensetzung des Deckungspools festlegen. Die in dieser Richtlinie festgelegten Deckungsanforderungen sollten das Recht der Mitgliedstaaten, zur Minderung von Risiken wie Währungs- und Zinsrisiken andere Mittel zuzulassen, nicht berühren. Die Berechnung der Deckung und die Voraussetzungen, unter denen Derivatekontrakte in den Deckungspool aufgenommen werden können, sollten ebenfalls festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass Deckungspools in der gesamten Union gemeinsamen hohen Qualitätsstandards unterliegen. Bei der Berechnung der Deckung sollte für den Kapitalbetrag das Nominalprinzip eingehalten werden. Die Mitgliedstaaten sollten eine andere Berechnungsmethode als das Nominalprinzip verwenden dürfen, sofern sie von größerer Vorsicht gekennzeichnet ist, d. h. nicht zu einer höheren Deckungsquote führt, wenn die Deckungswerte den Zähler und die Verbindlichkeiten aus gedeckten Schuldverschreibungen den Nenner bilden. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen dürfen, dass die Übersicherungsquote für gedeckte Schuldverschreibungen, die von in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässigen Kreditinstituten begeben wurden, über der in dieser Richtlinie vorgesehenen Deckungsanforderung liegt.","DIR_2019_2162 - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nDie geografische Herkunft der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte Deckungswertesollte ebenfalls geregelt werden, um die Durchsetzung der Rechte der Anleger sicherzustellen. Darüber hinaus ist es wichtig‚ dass die Mitgliedstaaten Vorschriften über die Zusammensetzung des Deckungspools festlegen. Die in dieser Richtlinie festgelegten Deckungsanforderungen sollten das Recht der Mitgliedstaaten, zur Minderung von Risiken wie Währungs- und Zinsrisiken andere Mittel zuzulassen, nicht berühren. Die Berechnung der Deckung und die Voraussetzungen, unter denen Derivatekontrakte in den Deckungspool aufgenommen werden können, sollten ebenfalls festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass Deckungspools in der gesamten Union gemeinsamen hohen Qualitätsstandards unterliegen. Bei der Berechnung der Deckung sollte für den Kapitalbetrag das Nominalprinzip eingehalten werden. Die Mitgliedstaaten sollten eine andere Berechnungsmethode als das Nominalprinzip verwenden dürfen, sofern sie von größerer Vorsicht gekennzeichnet ist, d. h. nicht zu einer höheren Deckungsquote führt, wenn die Deckungswerte den Zähler und die Verbindlichkeiten aus gedeckten Schuldverschreibungen den Nenner bilden. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen dürfen, dass die Übersicherungsquote für gedeckte Schuldverschreibungen, die von in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässigen Kreditinstituten begeben wurden, über der in dieser Richtlinie vorgesehenen Deckungsanforderung liegt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]