[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_2162-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_2162","über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F65\u002FEG und 2014\u002F59\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L2162",6957263,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","In einigen Mitgliedstaaten wurden innovative Strukturen für Fälligkeitsprofile entwickelt, um potenzielle Liquiditätsrisiken, einschließlich Laufzeitinkongruenzen, besser zu steuern. Diese Strukturen bieten auch die Möglichkeit, die vorgesehene Fälligkeit geplante Laufzeit der gedeckten Schuldverschreibung um einen bestimmten Zeitraum zu verschieben oder die Zahlungsströme aus den Deckungswerten direkt an die Anleger der gedeckten Schuldverschreibungen durchzuleiten. Im Interesse einer unionsweiten Harmonisierung der Fälligkeitsverschiebungen sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten solche Strukturen erlauben dürfen, um zu vermeiden, dass diese zu komplex werden oder die Anleger erhöhten Risiken aussetzen. Im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist auch unbedingt sicherzustellen, dass das Kreditinstitut Fälligkeit nicht nach eigenem Ermessen verschieben kann. Die Fälligkeit sollte nur dann verschoben werden dürfen, wenn im nationalen Recht festgelegte objektive und klar definierte auslösende Ereignisse eingetreten sind oder in naher Zukunft erwartet werden. Solche Auslöser sollten auf die Verhinderung eines Ausfalls abzielen, indem beispielsweise Liquiditätsengpässen, Marktversagen oder Marktstörungen entgegengewirkt wird. Fälligkeitsverschiebungen könnten auch die geordnete Abwicklung von Kreditinstituten, die gedeckte Schuldverschreibungen begeben, erleichtern, indem sie bei einer Insolvenz oder Abwicklung ausgelöst werden, um einen Notverkauf von Vermögenswerten zu verhindern.","DIR_2019_2162 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nIn einigen Mitgliedstaaten wurden innovative Strukturen für Fälligkeitsprofile entwickelt, um potenzielle Liquiditätsrisiken, einschließlich Laufzeitinkongruenzen, besser zu steuern. Diese Strukturen bieten auch die Möglichkeit, die vorgesehene Fälligkeit geplante Laufzeit der gedeckten Schuldverschreibung um einen bestimmten Zeitraum zu verschieben oder die Zahlungsströme aus den Deckungswerten direkt an die Anleger der gedeckten Schuldverschreibungen durchzuleiten. Im Interesse einer unionsweiten Harmonisierung der Fälligkeitsverschiebungen sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten solche Strukturen erlauben dürfen, um zu vermeiden, dass diese zu komplex werden oder die Anleger erhöhten Risiken aussetzen. Im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist auch unbedingt sicherzustellen, dass das Kreditinstitut Fälligkeit nicht nach eigenem Ermessen verschieben kann. Die Fälligkeit sollte nur dann verschoben werden dürfen, wenn im nationalen Recht festgelegte objektive und klar definierte auslösende Ereignisse eingetreten sind oder in naher Zukunft erwartet werden. Solche Auslöser sollten auf die Verhinderung eines Ausfalls abzielen, indem beispielsweise Liquiditätsengpässen, Marktversagen oder Marktstörungen entgegengewirkt wird. Fälligkeitsverschiebungen könnten auch die geordnete Abwicklung von Kreditinstituten, die gedeckte Schuldverschreibungen begeben, erleichtern, indem sie bei einer Insolvenz oder Abwicklung ausgelöst werden, um einen Notverkauf von Vermögenswerten zu verhindern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]