[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_2162-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_2162","über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F65\u002FEG und 2014\u002F59\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L2162",6957244,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Durch die Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Rahmenbedingungen aufgrund bestimmter bewährter Verfahren sollten daher die reibungslose und kontinuierliche Entwicklung gut funktionierender Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen in der Union gewährleistet, potenzielle Risiken gemindert und Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität abgebaut werden. Mit dieser grundsatzgestützten Harmonisierung sollte eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Emission aller gedeckten Schuldverschreibungen in der Europäischen Union geschaffen werden. Im Zuge der Harmonisierung müssen alle Mitgliedstaaten Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen schaffen, was in Mitgliedstaaten, in denen es noch keine Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen gibt, zur Entwicklung solcher Märkte beitragen dürfte. Ein solcher Markt würde eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute bieten, die auf dieser Grundlage besser in der Lage wären, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher und Unternehmen auszureichen und den Anlegern sichere Alternativanlagen anzubieten.","DIR_2019_2162 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDurch die Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Rahmenbedingungen aufgrund bestimmter bewährter Verfahren sollten daher die reibungslose und kontinuierliche Entwicklung gut funktionierender Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen in der Union gewährleistet, potenzielle Risiken gemindert und Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität abgebaut werden. Mit dieser grundsatzgestützten Harmonisierung sollte eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Emission aller gedeckten Schuldverschreibungen in der Europäischen Union geschaffen werden. Im Zuge der Harmonisierung müssen alle Mitgliedstaaten Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen schaffen, was in Mitgliedstaaten, in denen es noch keine Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen gibt, zur Entwicklung solcher Märkte beitragen dürfte. Ein solcher Markt würde eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute bieten, die auf dieser Grundlage besser in der Lage wären, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher und Unternehmen auszureichen und den Anlegern sichere Alternativanlagen anzubieten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]