[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_633-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_633","über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0633",6957589,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Es sollte zwar keine Verpflichtung zur Verwendung schriftlicher Verträge bestehen, doch könnte die Verwendung schriftlicher Verträge in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette dazu beitragen, bestimmte unlautere Handelspraktiken zu verhindern. Deshalb und um Lieferanten vor solchen unlauteren Praktiken zu schützen, sollten die Lieferanten oder ihre Vereinigungen das Recht haben, eine schriftliche Bestätigung der bereits vereinbarten Bestimmungen einer Liefervereinbarung zu verlangen. In diesen Fällen sollte die Weigerung eines Käufers, die Bestimmungen einer Liefervereinbarung schriftlich zu bestätigen, als unlautere Handelspraktik gelten und verboten sein. Zudem könnten die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren zum Abschluss langfristiger Vereinbarungen ermitteln, sich darüber austauschen und sie fördern, um die Verhandlungsposition der Erzeuger in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken.","DIR_2019_633 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nEs sollte zwar keine Verpflichtung zur Verwendung schriftlicher Verträge bestehen, doch könnte die Verwendung schriftlicher Verträge in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette dazu beitragen, bestimmte unlautere Handelspraktiken zu verhindern. Deshalb und um Lieferanten vor solchen unlauteren Praktiken zu schützen, sollten die Lieferanten oder ihre Vereinigungen das Recht haben, eine schriftliche Bestätigung der bereits vereinbarten Bestimmungen einer Liefervereinbarung zu verlangen. In diesen Fällen sollte die Weigerung eines Käufers, die Bestimmungen einer Liefervereinbarung schriftlich zu bestätigen, als unlautere Handelspraktik gelten und verboten sein. Zudem könnten die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren zum Abschluss langfristiger Vereinbarungen ermitteln, sich darüber austauschen und sie fördern, um die Verhandlungsposition der Erzeuger in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]