[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_771-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_771","über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017\u002F2394 und der Richtlinie 2009\u002F22\u002FEG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999\u002F44\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0771",6957828,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Diese Richtlinie sollte für alle Verträge gelten, auf deren Grundlage der Verkäufer das Eigentum an einer Ware auf den Verbraucher überträgt oder sich zur Übertragung des Eigentums an dieser Ware auf den Verbraucher verpflichtet. Im Rahmen dieser Richtlinie könnten Plattformbetreiber als Verkäufer gelten, wenn sie bei dem Verkauf von Waren für die Zwecke ihrer eigenen geschäftlichen Tätigkeit und als direkte Vertragspartner des Verbrauchers tätig sind. Den Mitgliedstaaten sollte es nach wie vor freistehen, die Anwendung dieser Richtlinie auf Plattformbetreiber auszudehnen, die nicht den Anforderungen der Begriffsbestimmung für „Verkäufer“ im Sinne dieser Richtlinie entsprechen.","DIR_2019_771 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nDiese Richtlinie sollte für alle Verträge gelten, auf deren Grundlage der Verkäufer das Eigentum an einer Ware auf den Verbraucher überträgt oder sich zur Übertragung des Eigentums an dieser Ware auf den Verbraucher verpflichtet. Im Rahmen dieser Richtlinie könnten Plattformbetreiber als Verkäufer gelten, wenn sie bei dem Verkauf von Waren für die Zwecke ihrer eigenen geschäftlichen Tätigkeit und als direkte Vertragspartner des Verbrauchers tätig sind. Den Mitgliedstaaten sollte es nach wie vor freistehen, die Anwendung dieser Richtlinie auf Plattformbetreiber auszudehnen, die nicht den Anforderungen der Begriffsbestimmung für „Verkäufer“ im Sinne dieser Richtlinie entsprechen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]