[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_771-erwgr-63-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_771","über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017\u002F2394 und der Richtlinie 2009\u002F22\u002FEG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999\u002F44\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0771",6957868,"ErwGr. 63","erwgr-63",null,"Erwägungsgründe","Da der Verkäufer dem Verbraucher gegenüber für Vertragswidrigkeiten der Waren haftet, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder eines Dritten zurückzuführen sind, sollte der Verkäufer auf die verantwortliche Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette Rückgriff nehmen können. Dies sollte Abhilfen für eine Vertragswidrigkeit umfassen, die auf das Unterlassen einer Aktualisierung, einschließlich einer Sicherheitsaktualisierung, zurückzuführen ist, die notwendig gewesen wäre, um die Vertragsmäßigkeit der Ware mit digitalen Elementen beizubehalten. Diese Richtlinie sollte jedoch den Grundsatz der Vertragsfreiheit zwischen dem Verkäufer und anderen Parteien innerhalb der Vertragskette unberührt lassen. Die Einzelheiten der Ausübung dieses Rechts, insbesondere gegen wen und auf welche Weise Rückgriffsansprüche geltend zu machen sind und ob diese zwingend vorgeschrieben sind, sollten von den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Außer in Fällen, in denen der Hersteller dem Verbraucher eine gewerbliche Garantie anbietet, sollte die Frage, ob der Verbraucher auch direkt Ansprüche gegen eine Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette geltend machen kann, in dieser Richtlinie nicht geregelt werden.","DIR_2019_771 - Erwägungsgründe - ErwGr. 63\n\nDa der Verkäufer dem Verbraucher gegenüber für Vertragswidrigkeiten der Waren haftet, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder eines Dritten zurückzuführen sind, sollte der Verkäufer auf die verantwortliche Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette Rückgriff nehmen können. Dies sollte Abhilfen für eine Vertragswidrigkeit umfassen, die auf das Unterlassen einer Aktualisierung, einschließlich einer Sicherheitsaktualisierung, zurückzuführen ist, die notwendig gewesen wäre, um die Vertragsmäßigkeit der Ware mit digitalen Elementen beizubehalten. Diese Richtlinie sollte jedoch den Grundsatz der Vertragsfreiheit zwischen dem Verkäufer und anderen Parteien innerhalb der Vertragskette unberührt lassen. Die Einzelheiten der Ausübung dieses Rechts, insbesondere gegen wen und auf welche Weise Rückgriffsansprüche geltend zu machen sind und ob diese zwingend vorgeschrieben sind, sollten von den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Außer in Fällen, in denen der Hersteller dem Verbraucher eine gewerbliche Garantie anbietet, sollte die Frage, ob der Verbraucher auch direkt Ansprüche gegen eine Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette geltend machen kann, in dieser Richtlinie nicht geregelt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 62","erwgr-62",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 61","erwgr-61",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 60","erwgr-60",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 66","erwgr-66",[],false]